Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer werktags innerhalb von 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Die Eilbedürftigkeit ist anhand geeigeneter Unterlagen nachzuweisen. Die Gültigkeit ist auf die Höchstdauer von 12 Monaten begrenzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 50

    76829 Landau in der Pfalz

    Kontakt

    Fax: 06341 13-3269

    Telefon Festnetz: 06341 13-3266

    Telefon Festnetz: 06341 13-3268

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: buergerbuero@landau.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Vorzulegende Unterlagen

    - ledige Personen, bei Beantragung die Geburtsurkunde
    - verheiratete Personen, bei Beantragung die Eheurkunde
    - eingebürgerte Personen, bei Beantragung die Einbürgerungsurkunde

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Reisepass Ausstellung vorläufig

    Bei Personen ab 18 Jahren:

    • Ein bereits vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
    • Eine deutsche Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsurkunde, bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde) bzw. eine Einbürgerungsurkunde oder ein Spätaussiedlernachweis
    • 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
    • Den Reisepass müssen Sie wegen der Unterschriftsleistung persönlich beantragen

    Bei Personen unter 18 Jahren:

    • Ein bereits vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
    • Eine deutsche Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsurkunde, bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde) bzw. eine Einbürgerungsurkunde oder ein Spätaussiedlernachweis
    • 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
    • Einverständniserklärung, welche von beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss
    • Ausweis der Mutter und des Vaters oder Kopie der Ausweise
    • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Gerichtsurteil, Sorgeerklärung)
    • Das persönliche Erscheinen eines Erziehungsberechtigten und des Kindes

     Hinweis: Der vorläufige Reisepass wird vor Ort ausgestellt und sofort ausgehändigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses.: Gebühr 26.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Ausweis, Paß, Identitätsnachweis, Identity-Card, ePass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de