Reisepass Ausstellung vorläufig
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer werktags innerhalb von 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Die Eilbedürftigkeit ist anhand geeigeneter Unterlagen nachzuweisen. Die Gültigkeit ist auf die Höchstdauer von 12 Monaten begrenzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 3.1.1 - Bürgerdienste am Standort Herrstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Bianca Heidrich (Bürgerbüro)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06785 79-83201
Telefon Festnetz: 06785 79-3201
E-Mail: b.heidrich@vg-hr.de
Frau Isabell van Ryckeghem (Bürgerbüro)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06785 79-3202
E-Mail: i.v.ryckeghem@vg-hr.de
Fax: 06785 79-83202
Frau Anke Klein (Bürgerbüro, Empfang und Terminvergabe)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06785 79-3204
E-Mail: a.klein@vg-hr.de
Fax: 06785 79-83204
Frau Lisa Kappel (Bürgerbüro)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06785 79-3203
Fax: 06785 79-83203
E-Mail: l.kappel@vg-hr.de
Bürgerbüro Herrstein
Hausanschrift
E-Mail: termine-herrstein@vg-hr.de
Telefon Festnetz: 06785 79-3200
Telefon Festnetz: 06785 79-83200
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 3.1.2 - Bürgerdienste am Standort Rhaunen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Sonja Schneider (Bürgerbüro)
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: s.schneider@vg-hr.de
Fax: 06785 79-83301
Telefon Festnetz: 06785 79-3301
Bürgerbüro Rhaunen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06785 79-3200
E-Mail: termine-rhaunen@vg-hr.de
Telefon Festnetz: 06785 79-83200
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses.: Gebühr 26.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Identitätsnachweis, Identity-Card, Ausweis, Paß