Reisepass Ausstellung vorläufig
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer werktags innerhalb von 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Die Eilbedürftigkeit ist anhand geeigeneter Unterlagen nachzuweisen. Die Gültigkeit ist auf die Höchstdauer von 12 Monaten begrenzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Bad Kreuznach - Sachgebiet Einwohnermeldewesen
Beschreibung
Einwohnermeldeangelegenheiten, An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis, Reisepass, Beglaubigungen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 07:30 - 12:30 Uhr Do. 14:00 - 18:00 Uhr Keine Kreditkartenzahlungen möglich! Ein Besuch ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. In dringenden Fällen erreichen Sie uns per E-Mail unter einwohnermeldeamt@bad-kreuznach.de Link zur Online-Terminvergabe
Kontakt
Kontaktperson
Frau Hiltrud Emrich (Sachbearbeiterin Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Beglaubigungen)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0671 800-173
E-Mail: hiltrud.emrich@bad-kreuznach.de
Fax: 0671 800-249
Frau Sarah Horst (Melde-/Pass- und Ausweisangelegenheiten, Beglaubigungen)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0671 800-172
E-Mail: sarah.horst@bad-kreuznach.de
Fax: 0671 800-249
Frau Doris Kappeler (Sachbearbeiterin Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Lohnsteuerkarten, Beglaubigungen)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0671 800-370
Fax: 0671 800-249
E-Mail: doris.kappeler@bad-kreuznach.de
Frau Tatjana Maier (Sachbearbeiterin Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Lohnsteuerkarten, Beglaubigungen)
Besucheranschrift
Fax: 0671 800-249
Telefon Festnetz: 0671 800-403
E-Mail: tatjana.maier@bad-kreuznach.de
Herr Maximilian Poidinger (Sachbearbeiter Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten)
Besucheranschrift
Fax: 0671 800-249
E-Mail: maximilian.poidinger@bad-kreuznach.de
Telefon Festnetz: 0671 800-286
Frau Marina Rennert (Sachbearbeiterin Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Lohnsteuerkarten, Beglaubigungen)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0671 800-425
E-Mail: marina.rennert@bad-kreuznach.de
Fax: 0671 800-249
Frau Andrea Schmalz (Sachbearbeiterin Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Lohnsteuerkarten, Beglaubigungen)
Besucheranschrift
Fax: 0671 800-249
E-Mail: andrea.schmalz@bad-kreuznach.de
Telefon Festnetz: 0671 800-351
Frau Christine Seith (Meldeamt, Einwohnermeldeamt, Meldebehörde, Anfragen und Auskünfte zu Ausweise, Pass, Pässe, Reisepass, Meldeangelegenheiten (Zuzug, Umzug, Wegzug, Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung, Meldeauskunft), Beglaubigungen)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0671 800-282
E-Mail: christine.seith@bad-kreuznach.de
Fax: 0671 800-249
Internet
Weitere Informationen
Einwohnermeldeangelegenheiten, An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis, Reisepass, Beglaubigungen
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses.: Gebühr 26.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ePass, Identitätsnachweis, Ausweis, Identity-Card, Paß