Reisepass Ausstellung vorläufig
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer werktags innerhalb von 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Die Eilbedürftigkeit ist anhand geeigeneter Unterlagen nachzuweisen. Die Gültigkeit ist auf die Höchstdauer von 12 Monaten begrenzt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich für die folgenden Zeiten möglich: Mo. 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr --- Mi. --- 13:00 - 17:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr --- Fr. 08:00 - 12:30 Uhr --- Wichtig! Am Dienstag den 19.11.2024 bleiben Bürgeramt und Servicestelle geschlossen! Hinweis: Bitte vereinbaren Sie online einen Termin! Eine telefonische Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich. Derzeit wird das Bürgeramt umgebaut. Der Eingang des Bürgeramtes befindet sich am Willi-Hörter-Platz 1 (Haupteingang Rathausgebäude I). Der barrierefrei Zugang ist über den Innenhof möglich. Sie erreichen uns telefonisch montags bis freitags von 8:00-18:00 (129 7000 oder 115). Weitere Informationen - auch zu unserer Servicestelle (Vorsprache ohne Termin für ein eingeschränktes Aufgabenspektrum möglich)- finden siehier. Viele Dienstleistungen können auch schriftlich oder online erledigt werden. Bitte informieren Sie sich auf dieser Homepage (Online-Dienste).
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Wichtiger Hinweis: erkundigen Sie sich bitte vor dem Besuch des Bürgeramtes, welches Dokument Sie für Ihr Reiseland benötigen. Informationen dazu erhalten Sie von den Behörden des Zielstaats oder unverbindlich auf der Homepage des auswärtigen Amtes. Bitte beachten Sie, dass das Bürgeramt keine Informationen erteilen kann.
- alten Personalausweis oder Reisepass;
- ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
Im Bürgeramt steht Ihnen einen Selbstbedienungsterminal zur Verfügung, welches Ihr Foto und Ihre Unterschrift digital erfasst und zur weiteren Bearbeitung an den Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin weiterleitet. Dieser Service kostet 5 Euro - wichtig: es wird kein Foto ausgedruckt! Bitte beachten Sie, dass das Selbstbedienungsterminal nicht für Säuglinge und Kleinkinder geeignet ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 1 Jahr
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises und des Reisepasses wird unter Berücksichtigung des Nutzungszweckes festgelegt (maximal drei Monate)
- der vorläufige Reisepass gilt maximal für ein Jahr.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses.: Gebühr 26.00 EUR
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Gebühr: 26,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
- Die vom Bürgeramt Koblenz ausgestellten vorläufigen Dokumente entsprechen dem neusten Stand der Technik und sind maschinenlesbar.
- Der vorl. Reisepass wird als Einreisedokument in die USA und in die Vereinigten Arabischen Emirate (Dubai) ohne Visum nicht akzeptiert!
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, Paß, Identitätsnachweis, Identity-Card, ePass