Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer werktags innerhalb von 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Die Eilbedürftigkeit ist anhand geeigeneter Unterlagen nachzuweisen. Die Gültigkeit ist auf die Höchstdauer von 12 Monaten begrenzt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)

    Beschreibung

      Die nächste Bushaltestelle ist die Haltestelle Zentralplatz. 

      Gebührenpflichtige Parkplätze finden Sie in unmittelbarer Nähe im Parkhaus Forum Mittelrhein und im Parkhaus des Schängel-Centers.

      Die Mitnahme von Hunden und anderen (Haus-)Tieren in die Räume des Bürgeramtes und der Servicestelle ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Blindenführhunde. 

    Zahlungsmittel im Bürgeramt: 

      Vorzugsweise bargeldlos mit Karte, aber auch bar.

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Abweichende Öffnungszeiten: Am 27.06.2024 findet der Betriebsausflug des Bürger- und Standesamtes statt. Das Bürgeramt und die Servicestelle bleiben an diesem Tag geschlossen. Terminvereinbarungen sind grundsätzlich für die folgenden Zeiten möglich: Mo. 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr --- Mi. --- 13:00 - 17:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr ---

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 129-7000

    Fax: +49 261 129-7200

    E-Mail: buergeramt@stadt.koblenz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Hinweise für Koblenz: Reisepass Ausstellung vorläufig

    Wichtiger Hinweis: erkundigen Sie sich bitte vor dem Besuch des Bürgeramtes, welches Dokument Sie für Ihr Reiseland benötigen. Informationen dazu erhalten Sie von den Behörden des Zielstaats oder unverbindlich auf der Homepage des auswärtigen Amtes. Bitte beachten Sie, dass das Bürgeramt keine Informationen erteilen kann.  

    • alten Personalausweis oder Reisepass; 
    • ein aktuelles Lichtbild (biometrietauglich) 

    Im Bürgeramt steht Ihnen einen Selbstbedienungsterminal zur Verfügung, welches Ihr Foto und Ihre Unterschrift digital erfasst und zur weiteren Bearbeitung an den Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin weiterleitet. Dieser Service kostet 5 Euro - wichtig: es wird kein Foto ausgedruckt! Bitte beachten Sie, dass das Selbstbedienungsterminal nicht für Säuglinge und Kleinkinder geeignet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Hinweise für Koblenz: Reisepass Ausstellung vorläufig

    • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises und des Reisepasses wird unter Berücksichtigung des Nutzungszweckes festgelegt (maximal drei Monate)

    •  der vorläufige Reisepass gilt maximal für ein Jahr.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses.: Gebühr 26.00 EUR

    Hinweise für Koblenz: Reisepass Ausstellung vorläufig

    Gebühr: 26,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

    Hinweise für Koblenz: Reisepass Ausstellung vorläufig

    •  Die vom Bürgeramt Koblenz ausgestellten vorläufigen Dokumente entsprechen dem neusten Stand der Technik und sind maschinenlesbar.
    •  Der vorl. Reisepass wird als Einreisedokument in die USA und in die Vereinigten Arabischen Emirate (Dubai) ohne Visum nicht akzeptiert!

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    ePass, Identity-Card, Paß, Identitätsnachweis, Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de