Datenschutz
Der Datenschutz bewahrt den Einzelnen davor, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.
Beschreibung
Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragsteller bzw. ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen z.B. zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Sie als Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten über Sie speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist.
Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.
Öffentlicher Bereich: Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch staatliche und kommunale Stellen. Die unabhängige Kontrolle der öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz wird durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz gewährleistet.
Nicht öffentlicher Bereich: Im nicht öffentlichen Bereich bietet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch alle Stellen, die nicht dem öffentlichen Bereich zugerechnet werden, z.B. Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine usw. Die unabhängige Kontrolle der nicht öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz wird ebenfalls durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz gewährleistet.
Hinweise für Worms: Datenschutz- und Informationssicherheit
Datenschutz:
Die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten werden in Artikel 39 der Datenschutz-Grundverordnung beschrieben. Es sind Tätigkeiten in den drei Bereichen: Unterstützung, Beratung und Kontrolle.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte sensibilisiert und schult, die an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und dient als Anlaufstelle der Bediensteten in Angelegenheiten des Datenschutzes. Auch die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften gehört zu seinem Aufgaben sowie die Unterrichtung und Beratung des Oberbürgermeisters und der Beschäftigten hinsichtlich der Datenschutzvorschriften.
Informationssicherheit:
Der Informationssicherheitsbeauftragte gestaltet Maßnahmen zur Sicherstellung der Informationssicherheit und ist für die stetige Überwachung der Umsetzung zuständig.
Er entwickelt die Sicherheitsleitlinie und arbeitet bei der Entwicklung einer Informationssicherheitsstrategie mit.
Zu seinen Aufgaben gehört ferner die Feststellung, Reporting und Untersuchung auftretender sicherheitsrelevanter Vorfälle sowie die Beratung und Unterstützung der EDV Abteilung in IT-Sicherheitsbelangen sowie Entwicklung von praxistauglichen und pragmatischen Lösungsansätzen in enger Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen.
Er kommuniziert verständlich und aktiv zu Themen der Informationssicherheit in Form von Berichterstattung, Schulungen und Info-Flyern.
Datenschutz:
Die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten werden in Artikel 39 der Datenschutz-Grundverordnung beschrieben. Es sind Tätigkeiten in den drei Bereichen: Unterstützung, Beratung und Kontrolle.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte sensibilisiert und schult, die an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und dient als Anlaufstelle der Bediensteten in Angelegenheiten des Datenschutzes. Auch die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften gehört zu seinem Aufgaben sowie die Unterrichtung und Beratung des Oberbürgermeisters und der Beschäftigten hinsichtlich der Datenschutzvorschriften.
Informationssicherheit:
Der Informationssicherheitsbeauftragte gestaltet Maßnahmen zur Sicherstellung der Informationssicherheit und ist für die stetige Überwachung der Umsetzung zuständig.
Er entwickelt die Sicherheitsleitlinie und arbeitet bei der Entwicklung einer Informationssicherheitsstrategie mit.
Zu seinen Aufgaben gehört ferner die Feststellung, Reporting und Untersuchung auftretender sicherheitsrelevanter Vorfälle sowie die Beratung und Unterstützung der EDV Abteilung in IT-Sicherheitsbelangen sowie Entwicklung von praxistauglichen und pragmatischen Lösungsansätzen in enger Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen.
Er kommuniziert verständlich und aktiv zu Themen der Informationssicherheit in Form von Berichterstattung, Schulungen und Info-Flyern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Öffentlicher Bereich: Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch staatliche und kommunale Stellen. Die unabhängige Kontrolle der öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz wird durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz gewährleistet.
Nicht öffentlicher Bereich: Im nicht öffentlichen Bereich bietet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch alle Stellen, die nicht dem öffentlichen Bereich zugerechnet werden, z.B. Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine usw. Die unabhängige Kontrolle der nicht öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz wird ebenfalls durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz gewährleistet.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 1.08 Digitalisierung & E-Government
Beschreibung
Die Abteilung "Digitalisierung & E-Government" koordiniert die Digitalisierungsbestrebungen der Stadt Worms und ist Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung.
Adresse
Hausanschrift
Besucheradresse: Ludwigsplatz 5
67547 Worms
Abt. Digitalisierung & E-Government. Postadresse: Marktplatz 2, 67547 Worms
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr  
Kontakt
E-Mail: digitalisierung@worms.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Landesdatenschutzgesetz (LDSG) (gilt für öffentliche Stellen in Rheinland-Pfalz)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Landesdatenschutzgesetz (LDSG)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch im Internetangebot des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz sowie des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dem die Kontrolle der Behörden des Bundes sowie der Telekommunikations- und Postdienstunternehmen obliegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 18.05.2021
Stichwörter
Datensicherung