Datenschutz
Der Datenschutz bewahrt den Einzelnen davor, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.
Beschreibung
Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragsteller bzw. ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen z.B. zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Sie als Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten über Sie speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist.
Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.
Öffentlicher Bereich: Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch staatliche und kommunale Stellen. Die unabhängige Kontrolle der öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz wird durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz gewährleistet.
Nicht öffentlicher Bereich: Im nicht öffentlichen Bereich bietet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch alle Stellen, die nicht dem öffentlichen Bereich zugerechnet werden, z.B. Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine usw. Die unabhängige Kontrolle der nicht öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz wird ebenfalls durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz gewährleistet.
Zuständigkeit
Öffentlicher Bereich: Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch staatliche und kommunale Stellen. Die unabhängige Kontrolle der öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz wird durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz gewährleistet.
Nicht öffentlicher Bereich: Im nicht öffentlichen Bereich bietet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch alle Stellen, die nicht dem öffentlichen Bereich zugerechnet werden, z.B. Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine usw. Die unabhängige Kontrolle der nicht öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz wird ebenfalls durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz gewährleistet.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Rennerod (Kreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
- Landesdatenschutzgesetz (LDSG) (gilt für öffentliche Stellen in Rheinland-Pfalz)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Landesdatenschutzgesetz (LDSG)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch im Internetangebot des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz sowie des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dem die Kontrolle der Behörden des Bundes sowie der Telekommunikations- und Postdienstunternehmen obliegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 18.05.2021
Stichwörter
Datensicherung