Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Beschreibung
Beglaubigt werden können Dokumente (Abschriften, Vervielfältigungen, Negative, elektronische Dokumente und Ausdrucke elektronischer Dokumente) sowie Unterschriften und Handzeichen. Dabei ist zunächst zwischen der amtlichen und der öffentlichen Beglaubigung zu unterscheiden.
Die amtliche Beglaubigung richtet sich nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) und bezieht sich nur auf solche Dokumente, deren Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (sofern die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven nicht anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist). Amtlich beglaubigt werden kann auch eine Unterschrift oder ein Handzeichen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, der es aufgrund einer Rechtsvorschrift vorzulegen ist, benötigt wird.
Rechtliche Grundlage einer öffentlichen Beglaubigung von Unterschriften ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift ist nur in den Fällen zulässig, die durch Gesetz vorgeschrieben sind.
Hinweise für Rhein-Selz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Benötigte Unterlagen:
- Ausweis / Reisepass
- das zu beglaubigende Dokument
Gebühren:
- für öffentliche Unterschriftsbeglaubigung 15,00 Euro
- für amtliche Unterschriftsbeglaubigung 3,00 Euro
- je beglaubigte Kopie 3,00 Euro
Benötigte Unterlagen:
- Ausweis / Reisepass
- das zu beglaubigende Dokument
Gebühren:
- für öffentliche Unterschriftsbeglaubigung 15,00 Euro
- für amtliche Unterschriftsbeglaubigung 3,00 Euro
- je beglaubigte Kopie 3,00 Euro
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Amtliche Beglaubigungen:
Amtliche Beglaubigungen können vorgenommen werden von Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern, Verbandsgemeindeverwaltungen, Verwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Kreisverwaltungen, den Struktur- und Genehmigungsdirektionen, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, den Direktoren und Präsidenten der Gerichte, den Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften, den Justizvollzugsanstalten, den obersten Landesbehörden, den landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen sowie im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit von allen übrigen Behörden.
Öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften:
Öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch können neben den Notarinnen und Notaren die Ortbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, Verbandsgemeindeverwaltungen Verwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie Kreisverwaltungen vornehmen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Behörde des Landkreis Mainz-Bingen)
Aktuelles
Der Landkreis Mainz-Bingen mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen umfasst die Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein, die Gemeinde Budenheim und die Verbandsgemeinden Bodenheim, Gau-Algesheim, Heidesheim am Rhein, Nieder-Olm, Rhein-Selz, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Gebühren: ja
Mutter- und Kindparkplatz: null
Gebühren: ja
Parkplatz: null
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0613 27870(Telefonanschluss der Zentrale )
Fax: 0613 27871122(Zentralfax)
E-Mail: kreisverwaltung@mainz-bingen.de(Allgemeine E-Mailadresse der Kreisverwaltung Mainz-Bingen)
Internet
Bankverbindung
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
BIC: MALADE51KRE
Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54
BIC: MALADE51WOR
Bankinstitut: Rheinhessen Sparkasse
00.00.KVMZ.01.11.02.05 Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Verbandsgemeinde Rhein-Selz - Bürgerdienste
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Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marcus Emmerich
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06133 4901-400
Fax: 06133 4901-203
E-Mail: buergerbuero@vg-rhein-selz.de
Frau Sandra Eder
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06133 4901-400
E-Mail: buergerbuero@vg-rhein-selz.de
Fax: 06133 4901-203
Frau Petra Boberg
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06133 4901-400
Fax: 06133 4901-203
E-Mail: buergerbuero@vg-rhein-selz.de
Frau Doreen Heutling
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06133 4901-400
Fax: 06133 4901-203
E-Mail: buergerbuero@vg-rhein-selz.de
Frau Domenica Kunze
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06133 4901-203
E-Mail: buergerbuero@vg-rhein-selz.de
Telefon Festnetz: 06133 4901-400
Frau Christina Blum
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: christina.blum@vg-rhein-selz.de
Telefon Festnetz: 06133 4901-318
Fax: 06133 4901-209
Frau Natascha Römer
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06133 4901-203
Telefon Festnetz: 06133 4901-400
E-Mail: buergerbuero@vg-rhein-selz.de
Frau Yvonne Sürmelisoy
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06133 4901-400
E-Mail: buergerbuero@vg-rhein-selz.de
Fax: 06133 4901-203
Frau Alexandra Kußmann
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@vg-rhein-selz.de
Fax: 06133 4901-203
Telefon Festnetz: 06133 4901-400
Internet
erforderliche Unterlagen
Benötigt werden das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original.
Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Hinweise für Rhein-Selz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Rhein-Selz
Leistungsbeschreibung:
- Beglaubigte Kopien
(Nur für: Zeugnisse o. ä. für Behörden/Schulen, in Deutschland erstellte Ausweise) - öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen
(z.B. Eintragungen Grundbuch, bei Erbschaften nur zur Vorlage beim Amtsgericht) - amtliche Unterschriftsbeglaubigungen
(z.B. Vollmacht der Vormünder bei Urlaubsreisen Minderjähriger)
Bitte erläutern Sie bei Punkt 1 der Termin Setzung im Freitext, um welche Art der Beglaubigung es sich bei Ihnen Handelt.
Unterlagen Beglaubigte Kopie:
- zu beglaubigendes Schriftstück im Original
- Besitzer-in der Zeugnisse persönlich anwesend oder Vollmacht
- Ausweisdokument der Anwesenden Person
Unterlagen Unterschriftsbeglaubigung:
- zu Unterschreibendes Schriftstück im Original
- Unterschreibende Person persönlich anwesend
- Ausweisdokument der anwesenden Person
Die Unterschrift wird vor Ort auf dem Dokument geleistet und daraufhin beglaubigt.
Gebühren:
- Beglaubigte Kopie 3,00€ pro Seite
- öffentliche Unterschriftsbeglaubigung 15,00€ pro Beglaubigung
- amtliche Unterschriftsbeglaubigung 3,00€ pro Beglaubigung
In Bestimmten Fällen kann von einer Gebühr abgesehen werden, diese werden Ihnen am Termin gerne erläutert.
Mit anfallen der Gebühr muss weiterhin gerechnet werden.
Weitere Informationen:
Beglaubigte Kopien für alle Standesamtlichen Urkunden (z.B. Kirchenaustritt, Geburtsurkunde, Eheurkunde) können nur beim Ausstellenden Standesamtes des Originals erstellt werden.
Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten können bei uns weder erstellt noch beglaubigt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die örtliche Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Bei Rentenangelegenheiten richten Sie sich bitte an Frau Steinfurth (Tel. 06133/ 4901-296) in der Verbandsgemeinde Rhein Selz.
Jegliche Beglaubigungen für Private Zwecke können im Bürgerbüro nicht erstellt werden.
Leistungsbeschreibung:
- Beglaubigte Kopien
(Nur für: Zeugnisse o. ä. für Behörden/Schulen, in Deutschland erstellte Ausweise) - öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen
(z.B. Eintragungen Grundbuch, bei Erbschaften nur zur Vorlage beim Amtsgericht) - amtliche Unterschriftsbeglaubigungen
(z.B. Vollmacht der Vormünder bei Urlaubsreisen Minderjähriger)
Bitte erläutern Sie bei Punkt 1 der Termin Setzung im Freitext, um welche Art der Beglaubigung es sich bei Ihnen Handelt.
Unterlagen Beglaubigte Kopie:
- zu beglaubigendes Schriftstück im Original
- Besitzer-in der Zeugnisse persönlich anwesend oder Vollmacht
- Ausweisdokument der Anwesenden Person
Unterlagen Unterschriftsbeglaubigung:
- zu Unterschreibendes Schriftstück im Original
- Unterschreibende Person persönlich anwesend
- Ausweisdokument der anwesenden Person
Die Unterschrift wird vor Ort auf dem Dokument geleistet und daraufhin beglaubigt.
Gebühren:
- Beglaubigte Kopie 3,00€ pro Seite
- öffentliche Unterschriftsbeglaubigung 15,00€ pro Beglaubigung
- amtliche Unterschriftsbeglaubigung 3,00€ pro Beglaubigung
In Bestimmten Fällen kann von einer Gebühr abgesehen werden, diese werden Ihnen am Termin gerne erläutert.
Mit anfallen der Gebühr muss weiterhin gerechnet werden.
Weitere Informationen:
Beglaubigte Kopien für alle Standesamtlichen Urkunden (z.B. Kirchenaustritt, Geburtsurkunde, Eheurkunde) können nur beim Ausstellenden Standesamtes des Originals erstellt werden.
Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten können bei uns weder erstellt noch beglaubigt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die örtliche Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Bei Rentenangelegenheiten richten Sie sich bitte an Frau Steinfurth (Tel. 06133/ 4901-296) in der Verbandsgemeinde Rhein Selz.
Jegliche Beglaubigungen für Private Zwecke können im Bürgerbüro nicht erstellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,
- wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. das Jugendamt) erforderlich ist, oder
- wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Vermessungs- und Katasterbehörden).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Beglaubigung, Urkunde, Original, Zeugnis