Urkunden Beglaubigung

    Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

    Beschreibung

    Beglaubigt werden können Dokumente (Abschriften, Vervielfältigungen, Negative, elektronische Dokumente und Ausdrucke elektronischer Dokumente) sowie Unterschriften und Handzeichen. Dabei ist zunächst zwischen der amtlichen und der öffentlichen Beglaubigung zu unterscheiden.

    Die amtliche Beglaubigung richtet sich nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) und bezieht sich nur auf solche Dokumente, deren Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (sofern die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven nicht anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist). Amtlich beglaubigt werden kann auch eine Unterschrift oder ein Handzeichen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, der es aufgrund einer Rechtsvorschrift vorzulegen ist, benötigt wird.

    Rechtliche Grundlage einer öffentlichen Beglaubigung von Unterschriften ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift ist nur in den Fällen zulässig, die durch Gesetz vorgeschrieben sind.

    Hinweise für Rhein-Selz: Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

    Benötigte Unterlagen:

    - Ausweis / Reisepass

    - das zu beglaubigende Dokument

    Gebühren:

    - für öffentliche Unterschriftsbeglaubigung 15,00 Euro

    - für amtliche Unterschriftsbeglaubigung 3,00 Euro

    - je beglaubigte Kopie 3,00 Euro

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Amtliche Beglaubigungen:

    Amtliche Beglaubigungen können vorgenommen werden von Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern, Verbandsgemeindeverwaltungen, Verwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Kreisverwaltungen, den Struktur- und Genehmigungsdirektionen, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, den Direktoren und Präsidenten der Gerichte, den Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften, den Justizvollzugsanstalten, den obersten Landesbehörden, den landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen sowie im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit von allen übrigen Behörden.

    Öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften:

    Öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch können neben den Notarinnen und Notaren die Ortbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, Verbandsgemeindeverwaltungen Verwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie Kreisverwaltungen vornehmen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Behörde des Landkreis Mainz-Bingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Rückert-Straße 11

    55218 Ingelheim am Rhein

    3 Minuten Fußweg vom Bahnhof

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Mutter- und Kindparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0613 27871122(Zentralfax)

    Telefon Festnetz: 0613 27870(Telefonanschluss der Zentrale)

    E-Mail: kreisverwaltung@mainz-bingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Kreisverwaltung Mainz-Bingen

    Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen

    IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50

    BIC: MALADE51KRE

    Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe

    Kreisverwaltung Mainz-Bingen

    Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen

    IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54

    BIC: MALADE51WOR

    Bankinstitut: Rheinhessen Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    00.00.KVMZ.01.11.02.05 Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Kontakt

    Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)

    Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)

    E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Rhein-Selz - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Sant' Ambrogio-Ring 33

    55276 Oppenheim

    Kontakt

    Fax: 06133 4901-201

    Telefon Festnetz: 06133 4901-0

    E-Mail: info@vg-rhein-selz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Benötigt werden das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original.

    Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

    Hinweise für Rhein-Selz: Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

    Leistungsbeschreibung:

    • Beglaubigte Kopien 
      (Nur für: Zeugnisse o. ä. für Behörden/Schulen, in Deutschland erstellte Ausweise)
    • öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen
      (z.B. Eintragungen Grundbuch, bei Erbschaften nur zur Vorlage beim Amtsgericht)
    • amtliche Unterschriftsbeglaubigungen
      (z.B. Vollmacht der Vormünder bei Urlaubsreisen Minderjähriger)

    Bitte erläutern Sie bei Punkt 1 der Termin Setzung im Freitext, um welche Art der Beglaubigung es sich bei Ihnen Handelt.

    Unterlagen Beglaubigte Kopie:

    • zu beglaubigendes Schriftstück im Original
    • Besitzer-in der Zeugnisse persönlich anwesend oder Vollmacht
    • Ausweisdokument der Anwesenden Person

    Unterlagen Unterschriftsbeglaubigung:

    • zu Unterschreibendes Schriftstück im Original
    • Unterschreibende Person persönlich anwesend
    • Ausweisdokument der anwesenden Person

    Die Unterschrift wird vor Ort auf dem Dokument geleistet und daraufhin beglaubigt.

    Gebühren:

    • Beglaubigte Kopie 3,00€ pro Seite
    • öffentliche Unterschriftsbeglaubigung 15,00€ pro Beglaubigung
    • amtliche Unterschriftsbeglaubigung 3,00€ pro Beglaubigung

    In Bestimmten Fällen kann von einer Gebühr abgesehen werden, diese werden Ihnen am Termin gerne erläutert.

    Mit anfallen der Gebühr muss weiterhin gerechnet werden.

    Weitere Informationen:

    Beglaubigte Kopien für alle Standesamtlichen Urkunden (z.B. Kirchenaustritt, Geburtsurkunde, Eheurkunde) können nur beim Ausstellenden Standesamtes des Originals erstellt werden.

    Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten können bei uns weder erstellt noch beglaubigt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die örtliche Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

    Bei Rentenangelegenheiten richten Sie sich bitte an Frau Steinfurth (Tel. 06133/ 4901-296) in der Verbandsgemeinde Rhein Selz.

    Jegliche Beglaubigungen für Private Zwecke können im Bürgerbüro nicht erstellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

    • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. das Jugendamt) erforderlich ist, oder
    • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Vermessungs- und Katasterbehörden).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Zeugnis, Beglaubigung, Urkunde, Original

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de