Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Beschreibung
Beglaubigt werden können Dokumente (Abschriften, Vervielfältigungen, Negative, elektronische Dokumente und Ausdrucke elektronischer Dokumente) sowie Unterschriften und Handzeichen. Dabei ist zunächst zwischen der amtlichen und der öffentlichen Beglaubigung zu unterscheiden.
Die amtliche Beglaubigung richtet sich nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) und bezieht sich nur auf solche Dokumente, deren Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (sofern die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven nicht anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist). Amtlich beglaubigt werden kann auch eine Unterschrift oder ein Handzeichen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, der es aufgrund einer Rechtsvorschrift vorzulegen ist, benötigt wird.
Rechtliche Grundlage einer öffentlichen Beglaubigung von Unterschriften ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift ist nur in den Fällen zulässig, die durch Gesetz vorgeschrieben sind.
Zuständigkeit
Amtliche Beglaubigungen:
Amtliche Beglaubigungen können vorgenommen werden von Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern, Verbandsgemeindeverwaltungen, Verwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Kreisverwaltungen, den Struktur- und Genehmigungsdirektionen, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, den Direktoren und Präsidenten der Gerichte, den Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften, den Justizvollzugsanstalten, den obersten Landesbehörden, den landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen sowie im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit von allen übrigen Behörden.
Öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften:
Öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch können neben den Notarinnen und Notaren die Ortbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, Verbandsgemeindeverwaltungen Verwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie Kreisverwaltungen vornehmen.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Bürgerservice
Beschreibung
Der Zugang zum Bürgerservice erfolgt über den Haupteingang des Rathauses (Rathausplatz). Wenn Sie einen barrierefreien Zugang benötigen, wenden Sie sich bitte an die Empfangsmitarbeiterinnen am Seiteneingang.
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Sie können den Bürgerservice entweder mit kurzen Wartezeiten und Terminvereinbarung unter 06233 / 89-666, per Mail an buergerservice@frankenthal.de oder unterwww.frankenthal.de/onlinetermin besuchen, oder ohne Terminvereinbarung ins Rathaus kommen. Bei einem Besuch ohne Termin sind Wartezeiten möglich. Jeweils eine Viertelstunde vor Ende der Öffnungszeit ist Annahmeschluss für Kundinnen und Kunden ohne Termin.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Celine Arslan
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon Festnetz: 06233 89-666
Fax: 06233 89-15600
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Frau Ursula Burkei
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Fax: 06233 89-15600
Telefon Festnetz: 06233 89-666
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Herr Michael Göbel
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Fax: 06233 89-15660
Telefon Festnetz: 06233 89-666
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Frau Tanja Jäger
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Fax: 06233 89-15600
Telefon Festnetz: 06233 89-666
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Herr Daniel Lang
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06233 89-666
Fax: 06233 89-15600
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Herr Norbert Holter
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06233 89-666
Fax: 06233 89-15600
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Frau Nicole Seitz
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06233 89-666
Fax: 06233 89-15600
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Herr Pascal Wackershauser
Frau Marigona Imeraj
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon Festnetz: 06233 89-666
Fax: 06233 89-15600
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Frau Melanie Ruffer
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Fax: 06233 89-15600
Telefon Festnetz: 06233 89-666
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Frau Daniela Parker
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon Festnetz: 06233 89-666
Fax: 06233 89-15600
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Internet
Weitere Informationen
An-, Um-, Abmeldungen, Bewohnerparkausweise, Auskünfte aus dem Melderegister, Beglaubigungen, Eintrittskarten für diverse Frankenthaler Veranstaltungen, Fischereischeine, Frankenthaler Ermäßigungskarte, Ehrenamtskarte des Landes Rheinland-Pfalz, Gewerbezentralregister, Hund an- und abmelden, Kfz-Schein-Änderung, Kinderpässe, Meldebescheinigungen, Personalausweise, Polizeiliche Führungszeugnisse, Reisepässe, Bestätigung von Anträgen auf Rundfunkgebührenbefreiung, Schwerbehindertenparkausweise, Untersuchungsberechtigungsscheine, Verkauf des Mietspiegels, Willkommenspakete für Neubürger, Windelsäcke, Gelbe Säcke, Informationen, Anträge und Formulare insbesondere für folgende Bereiche:
Bestellung Müllgefäße, Karte ab 60 im ÖPNV, Schwerbehindertenausweise, Ausgabe von Infomaterial über städtische Dienste und Angebote, Bürgerberatung (z.B. in Zuständigkeitsfragen)
erforderliche Unterlagen
Benötigt werden das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original.
Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.
Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Die Gebühr für eine öffentliche Unterschriftenbeglaubigung beläuft sich auf 15,00 EUR, die Gebühr für eine amtliche Unterschriftenbeglaubigung beläuft sich auf 16,50 EUR.
Die Gebühr für die amtliche Beglaubigung einer Kopie beläuft sich auf 16,50 EUR je Seite.
In bestimmten Einzelfällen ist bei amtlichen Beglaubigungen eine Gebührenbefreiung möglich. Informationen hierzu erteilt der Bürgerservice.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,
- wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. das Jugendamt) erforderlich ist, oder
- wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Vermessungs- und Katasterbehörden).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Zeugnis, Urkunde, Beglaubigung, Original