Urkunden Beglaubigung

    Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

    Beschreibung

    Beglaubigt werden können Dokumente (Abschriften, Vervielfältigungen, Negative, elektronische Dokumente und Ausdrucke elektronischer Dokumente) sowie Unterschriften und Handzeichen. Dabei ist zunächst zwischen der amtlichen und der öffentlichen Beglaubigung zu unterscheiden.

    Die amtliche Beglaubigung richtet sich nach dem Landesverwaltungsverfahrensge­set­zes in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) und bezieht sich nur auf solche Dokumente, deren Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (sofern die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven nicht anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist). Amtlich beglaubigt werden kann auch eine Unterschrift oder ein Handzeichen, wenn das unter­zeich­ne­te Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, der es aufgrund einer Rechts­vorschrift vorzule­gen ist, benötigt wird.

    Rechtliche Grundlage einer öffentlichen Beglaubigung von Unterschriften ist das Bürgerli­che Gesetzbuch. Die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift ist nur in den Fällen zulässig, die durch Gesetz vorgeschrieben sind.

    Hinweise für Weißenthurm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Bei der Unterschriftsbeglaubigung muss die Unterschrift vor den Augen des Beglaubigenden/dem Mitarbeiter vollzogen werden. Es muss jede Person, von der die Unterschrift beglaubigt werden soll, persönlich mit seinem Ausweisdokument vorsprechen.

    Bei der Unterschriftsbeglaubigung muss die Unterschrift vor den Augen des Beglaubigenden/dem Mitarbeiter vollzogen werden. Es muss jede Person, von der die Unterschrift beglaubigt werden soll, persönlich mit seinem Ausweisdokument vorsprechen.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Amtliche Beglaubigungen:

    Amtliche Beglaubigungen können vorgenommen werden von Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern, Verbandsgemeindeverwaltungen, Verwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Kreisverwaltungen, den Struktur- und Genehmigungsdirektionen, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, den Direktoren und Präsidenten der Gerichte, den Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften, den Justizvollzugsanstalten, den obersten Landesbehörden, den landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen sowie im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit von allen übrigen Behörden.

    Öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften:

    Öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch können neben den Notarinnen und Notaren die Ortbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, Verbandsgemeindeverwaltungen Verwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie Kreisverwaltungen vornehmen.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1263

    56572 Weißenthurm

    Besucheranschrift

    Kärlicher Straße 4

    56575 Weißenthurm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: info@vgwthurm.de

    Telefon Festnetz: +49 2637 913-0

    Fax: +49 2637 913-100

    Kontaktperson

    Internet

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    Technisch erstellt am 02.12.2019 (von: Webservice, VG_Weißenthurm)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, VG_Weißenthurm)

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Weißenthurm - Bürgerbüro

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    Kärlicher Straße 4

    56575 Weißenthurm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

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    Postfach 1263

    56572 Weißenthurm

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    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 1.11 / Personal

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    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 108-0

    Fax: 0261 35860

    Kontaktperson

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    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, LK_Mayen-Koblenz)

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    erforderliche Unterlagen

    Benötigt werden das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original.

    Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

    Hinweise für Weißenthurm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Bei der Unterschriftsbeglaubigung muss die Person, von der die Unterschrift beglaubigt werden soll, persönlich mit einem Ausweisdokument vorsprechen.

    Bei der Unterschriftsbeglaubigung muss die Person, von der die Unterschrift beglaubigt werden soll, persönlich mit einem Ausweisdokument vorsprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

    • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. das Jugendamt) erforderlich ist, oder
    • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschafts­kataster nur von den Vermessungs- und Katasterbehörden).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Beglaubigung, Urkunde, Original, Zeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

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