Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Adresse auf Personalausweis ändern lassen

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen und im Chip ändern lassen. Dafür wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.

    Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Beschreibung

    Fachbereichsleiter: Norbert Fuhrmann
    Stellv. Fachbereichsleiterin: Ingrid Zucchet

    Adresse

    Postanschrift

    Am Römerturm 2

    56759 Kaisersesch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02653 9996-0

    Fax: 02653 9996-912

    E-Mail: info@vg.kaisersesch.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Bürgerdienste, Soziales, Generationenarbeit

    Version

    Technisch geändert am 27.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Kaisersesch - Sachgebiet 2.1 - Ordnungsamt

    Beschreibung

    Sachgebietsleitung: Sascha Adams

    Adresse

    Postanschrift

    Am Römerturm 2

    56759 Kaisersesch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02653 9996-0

    Fax: 02653 9996-912

    E-Mail: info@vg.kaisersesch.de

    Internet

    Weitere Informationen

    • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
    • Straßenverkehr
    • Brand-, Zivil - und Katastrophenschutz
    • Gewerbeamt
    • Einwohnerwesen

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis
    • aktuelle Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist gültig.
    • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:

    • Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder 
    • Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
      • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
      • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.

    Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.  

    Fristen

    Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen. 

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 23.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Neue Anschrift, Wohnanschrift, Adressaufkleber, Ummeldung, Wohnsitz, Perso, Personalausweis, Neue Adresse, Umzug, Wegzug ins Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English