Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Adresse auf Personalausweis ändern lassen

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen und im Chip ändern lassen. Dafür wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.

    Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Baumholder - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Weiherdamm 1

    55774 Baumholder

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch
    07:30 - 13:00 Uhr
    Dienstag
    07:30 - 16:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: verwaltung@vgv-baumholder.de

    Telefon Festnetz: 06783 81-0

    Fax: 06783 81-20

    Kontaktperson

    • Herr Dominique Norvell (Rechtlicher Hinweis: Die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder nimmt noch nicht am Verfahren der "Elektronischen Signatur" teil. Rechtserheblicher Schriftverkehr, wie Bescheide und Widersprüche, hat daher in "Papierform" zu erfolgen.)
      Hausanschrift

      Am Weiherdamm 1

      55774 Baumholder

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung

      E-Mail: d-norvell@vgv-baumholder.de

      Telefon Festnetz: 06783 81-33

      Fax: 06783 81-30

    • Frau Kerstin Renz (Rechtlicher Hinweis: Die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder nimmt noch nicht am Verfahren der "Elektronischen Signatur" teil. Rechtserheblicher Schriftverkehr, wie Bescheide und Widersprüche, hat daher in "Papierform" zu erfolgen.)
      Hausanschrift

      Am Weiherdamm 1

      55774 Baumholder

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung

      Fax: 06783 81-30

      Telefon Festnetz: 06783 81-31

      E-Mail: k-renz@vgv-baumholder.de

    • Frau Joline Hartmann (Rechtlicher Hinweis: Die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder nimmt noch nicht am Verfahren der "Elektronischen Signatur" teil. Rechtserheblicher Schriftverkehr, wie Bescheide und Widersprüche, hat daher in "Papierform" zu erfolgen.)
      Hausanschrift

      Am Weiherdamm 1

      55774 Baumholder

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung

      E-Mail: j-hartmann@vgv-baumholder.de

      Fax: 06783 81-30

      Telefon Festnetz: 06783 81-32

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis
    • aktuelle Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist gültig.
    • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:

    • Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder 
    • Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
      • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
      • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.

    Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.  

    Fristen

    Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen. 

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Neue Anschrift, Wohnanschrift, Neue Adresse, Umzug, Personalausweis, Wohnsitz, Perso, Wegzug ins Ausland, Ummeldung, Adressaufkleber

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020