rechtsfähige Stiftung Anerkennung der Gemeinnützigkeit

    Stiftung errichten

    Sie verfügen über ein (privates) Vermögen, welches Sie für bestimmte Zwecke sinnvoll nutzen möchten? Dann ist die Errichtung einer Stiftung möglicherweise die Lösung für Ihr Anliegen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine rechtsfähige Stiftung errichten möchten, bestimmen Sie als Stifter/in, welchen Zweck Ihre Stiftung verfolgen soll und verpflichten sich, diese mit Vermögen (meist Barvermögen, Wertpapiere oder Immobilien) auszustatten, aus dessen Erträgen die Arbeit der Stiftung finanziert wird. Des Weiteren geben Sie der Stiftung einen Namen und bestimmen deren Organe (Vorstand und fakultativ ein Kuratorium). Eine gleichfalls von Ihnen als Stifter/in vorgegebene Stiftungssatzung regelt die innere Organisation.

    Die Stiftung erlangt ihre Rechtsfähigkeit durch staatliche Anerkennung. Die Anerkennung für die Stiftung wird erteilt, wenn die stiftungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Mögliche Zwecke für eine gemeinnützige Stiftung wären beispielsweise:

    • Wissenschaft und Forschung,
    • Gesundheitsweisen,
    • Kunst und Kultur,
    • Jugend- und Altenhilfe
    • Volks- und Berufsbildung
    • Sport uvm.

    Eine Stiftung kann zu Lebzeiten, aber auch von Todes wegen errichtet werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier, wenn Sie eine Stiftung gründen wollen.

    Ansprechpartner

    Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

    Beschreibung

    Aufgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier:

    Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist eine rheinland-pfälzische Mittelbehörde (obere Landesbehörde) mit Zuständigkeiten in den Verwaltungsbereichen Kommunales, Soziales, Schulen und Wirtschaft sowie Landwirtschaft und Weinbau. Mit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die ADD für die Dienst- und Fachaufsicht über ca. 47.000 Personen zuständig. Die ADD hat ihren Hauptsitz in Trier, ist in ihren Aufgaben aber landesweit zuständig. Um in bestimmten Aufgabengebieten schnell und flexibel handeln zu können, gibt es mehrere Außenstellen und Dienstsitze an 5 Standorten, unter anderem in Koblenz, Neustadt an der Weinstraße, Kaiserslautern und Ingelheim.

    Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger

    Als Beratungsstelle für die Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und der Hauswirtschaft übernimmt die ADD die Aufgaben als "zuständige Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Vormerkstelle nach den Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes sowie die Beurkundung ausländischer Urkunden und die Förderung der Kultur- und Musikpflege sind weitere Dienstleistungen der ADD. Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist die Schadensregulierungsstelle in Koblenz angesiedelt.

    Kommunale und hoheitliche Aufgaben

    Die ADD nimmt die Kommunalaufsicht über 24 Kreisverwaltungen, 12 kreisfreie Städte und 8 große kreisangehörige Städte des Landes Rheinland-Pfalz wahr, fördert die kommunale Entwicklung durch verschiedene Förderprogramme, ist für den Denkmalschutz, den Brand- und Katastrophenschutz, und für Aufgaben im Bereich des Ordnungswesens, hier z.B. auch als Beratungsstelle für Kommunen zu Fragen des Melde-, Waffen- und Ausländerrechts, zuständig. Anerkennungen von Stiftungserrichtungen, der Kampfmittelräumdienst und Einbürgerungen sind weitere Aufgaben. In den Bereichen Soziales und Jugend, Familie und Sport fungiert die ADD als Aufsichtsbehörde, ist zuständig für Fragen des Flüchtlingswesen und unterhält Einrichtungen in Trier, Hermeskeil, Speyer, Kusel und Ingelheim, fördert aber auch bspw. Jugendbegegnungen und Investitionen bei Ambulanten Hilfezentren, Sport- und Freizeitanlagen. Die ADD ist Widerspruchsbehörde für den Bereich der rheinland-pfälzischen Hochschulen beim BAFöG. Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit steht die ADD als regionaler Ansprechpartner für Fragen der Kooperation in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonien zur Verfügung.

    Landwirtschaft, Weinbau und Wirtschaft

    Neben der Dienst- und Fachaufsicht über die landwirtschaftlichen Dienststellen des Landes ist die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe und Weinbaubetriebe aus Landes- und EU-Mitteln Aufgabe der ADD, aber auch die Weinkontrolle, Futtermittelüberwachungen und weinrechtliche Fragestellungen, bspw. Versuchs- und Ausnahmegenehmigungen. Der Prüfdienst für die Agrarverwaltung in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, die rechtmäßige Verwendung der EU-Fördermittel zu überwachen. Die ländliche Entwicklung und Fragen des Wirtschaftsrechts werden von der ADD ebenfalls bearbeitet. Auch die VOB-Stelle ist ein Bestandteil der ADD. Zu den europäischen Förderprogrammen ELER/PAUL , LEADER und INTERREG IVA berät die ADD kommunale und private Antragsteller. Als Obere Flurbereinigungsbehörde ist die ADD Ansprechpartner in Bodenordnungsverfahren. 

    Schulen

    Die ADD ist zuständig für die Schulaufsicht, die Schulberatung und Schulentwicklung von ca. 1.600 rheinland-pfälzischen Schulen, einschließlich der Bearbeitung von Schulbaumaßnahmen und auch für die Personalverwaltung von ca. 41.000 Lehrkräften in Rheinland-Pfalz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    54290 Trier

    Postfachadresse

    Postfach 13 20

    54203 Trier

    Kontakt

    Fax: +49 651 9494-170

    Telefon Festnetz: +49 651 9494-0

    E-Mail: poststelle@add.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vermögensnachweis
    • Stiftungsgeschäft bzw. Stiftungssatzung

    Formulare

    Voraussetzungen

    Entsprechendes Vermögen von mindestens 25.000 € und (gemeinsamer) Stifterwille.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Überlegung, welche Zwecke mit der Stiftung verfolgt werden sollen und welches Vermögen eingebracht werden soll, ggf. mit Beratung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
    2. Erarbeitung des Stiftungsgeschäfts einschließlich der Stiftungssatzung im Entwurf (anhand der Muster auf der Internetseite der ADD
    3. Abstimmung mit der Stiftungs- und der zuständigen Finanzbehörde (im Falle einer steuerbegünstigten Stiftung)
    4. Anerkennung der Stiftung auf der Grundlage des abgestimmten Stiftungsgeschäfts einschließlich der Satzung durch die ADD als Stiftungsbehörde.

    Die Stiftungsaufsicht des Landes stellt sicher, dass die Stiftungen im Einklang mit dem Landesstiftungsgesetz und der Stiftungssatzung verwaltet werden. Sie gewährleistet, dass der Wille der oder des Stiftenden dauerhaft eingehalten oder nicht mehr als notwendig verändert wird. Die Aufsicht soll so gehandhabt werden, dass Entschlusskraft und Verantwortungsfreudigkeit der Stiftungsorgane nicht beeinträchtigt werden.

    Kosten

    Die Anerkennung gemeinnütziger rechtsfähiger Stiftungen ist gebührenfrei, bei einer privaten Stiftung wird eine Gebühr von erhoben jedoch können Kosten je nach Aufwand für andere Stiftungserrichtungen anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Rheinland-Pfälzischen Ministerium des Innern und für Sport.

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.08.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Stiftungsorgane, Stiftungsvermögen, Stiftungsbehörde, Ehrenamt, Stiftung, Stiftungssatzung, Errichtung, Gesellschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English