Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
Sie haben einen Wertgegenstand gefunden? Dann geben Sie diesen im Fundbüro ab und hinterlegen dort eine Fundanzeige.
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.
Aufbewahrung und Versteigerung:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.
In Eilfällen, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten, nimmt auch die Polizei die Fundsachen entgegen und leitet sie an das Fundbüro weiter.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bianca Piffer
Besucheranschrift
Fax: 06233 3791-160
E-Mail: b.piffer@lambsheim-hessheim.de
Telefon Festnetz: 06233 3791-324
Frau Annelie Fuksa
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06233 3791-321
Fax: 06233 3791-160
E-Mail: a.fuksa@lambsheim-hessheim.de
Frau Lina Buch
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06233 3791-326
Fax: 06233 3791-160
E-Mail: l.buch@lambsheim-hessheim.de
Frau Sabrina Ott
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06233 3791-323
Fax: 06233 3791-160
E-Mail: s.ott@lambsheim-hessheim.de
Frau Heike Raimer
Besucheranschrift
Fax: 06233 3791-160
Telefon Festnetz: 06233 3791-320
E-Mail: h.raimer@lambsheim-hessheim.de
Internet
Formulare
Fundbüro
Weitere Informationen
Bürgerdienste
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 11.12.2019
Stichwörter
Verloren, Fundtiere, Fundsachenannahme, gefunden, Finderlohn, Fundamt, Fundbüro, Gefunden