Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
Sie haben einen Wertgegenstand gefunden? Dann geben Sie diesen im Fundbüro ab und hinterlegen dort eine Fundanzeige.
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.
Aufbewahrung und Versteigerung:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Hinweise für Edenkoben: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Edenkoben
Schlüssel verloren, Geldbeutel unauffindbar, Kinderrucksack steht noch im Schulbus? In solchen Fällen ist und bleibt das Fundbüro eine der ersten Anlaufstationen. Das Portal fundbuerodeutschland.de hilft bei verlorenen oder gefundenen Gegenstände schnell und unkompliziert weiter, rund um die Uhr.
In der Praxis funktioniert das beispielsweise so: Ein Bürger hat einen Geldbeutel in Edesheim gefunden und gibt diesen bei der Verbandsgemeinde Edenkoben ab, mit den Informationen wann und wo die Fundsache entdeckt wurde. Diese Daten werden im Portal als eine sogenannte Fundanzeige eingepflegt. Der Eigentümer hat mittlerweile den Verlust des Geldbeutels bemerkt, schaut unter fundbuerodeutschland.de im Bereich Edenkoben mit wahlweise zehn Kilometer Umkreis nach. Und tatsächlich, die Beschreibung eines verlorenen Gegenstandes und der Ort der Fundsache treffen zu. Der Eigentümer kann nun direkt eine Verlustanzeige aufgeben oder bei der Verwaltung anrufen und schließlich einen Termin vereinbaren. Die Verbandsgemeindeverwaltung händigt den gefundenen Gegenstand gegen Vorlage einer Legitimation und eine Gebühr von drei Euro an den Eigentümer aus.
Die Verbandsgemeindeverwaltung erhält auch alles, was in den Bussen von PalatinaBus von den Eigentümern vergessen wurde. Im Portal nicht erfasst werden jedoch Kleidungsstücke wie beispielsweise Mützen, Schals und Handschuhe. Hier werden die Eltern oder die Bürgerinnen und Bürger gebeten, telefonisch mit dem Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen. Generell werden Fundsachen sechs Monate aufbewahrt, ehe diese an den Finder übergeben, vernichtet oder versteigert werden. Auf Wunsch des Finders kann dem Eigentümer auch ein Finderlohn, abhängig vom Wert des Fundgegenstandes, berechnet werden.
Schlüssel verloren, Geldbeutel unauffindbar, Kinderrucksack steht noch im Schulbus? In solchen Fällen ist und bleibt das Fundbüro eine der ersten Anlaufstationen. Das Portal fundbuerodeutschland.de hilft bei verlorenen oder gefundenen Gegenstände schnell und unkompliziert weiter, rund um die Uhr.
In der Praxis funktioniert das beispielsweise so: Ein Bürger hat einen Geldbeutel in Edesheim gefunden und gibt diesen bei der Verbandsgemeinde Edenkoben ab, mit den Informationen wann und wo die Fundsache entdeckt wurde. Diese Daten werden im Portal als eine sogenannte Fundanzeige eingepflegt. Der Eigentümer hat mittlerweile den Verlust des Geldbeutels bemerkt, schaut unter fundbuerodeutschland.de im Bereich Edenkoben mit wahlweise zehn Kilometer Umkreis nach. Und tatsächlich, die Beschreibung eines verlorenen Gegenstandes und der Ort der Fundsache treffen zu. Der Eigentümer kann nun direkt eine Verlustanzeige aufgeben oder bei der Verwaltung anrufen und schließlich einen Termin vereinbaren. Die Verbandsgemeindeverwaltung händigt den gefundenen Gegenstand gegen Vorlage einer Legitimation und eine Gebühr von drei Euro an den Eigentümer aus.
Die Verbandsgemeindeverwaltung erhält auch alles, was in den Bussen von PalatinaBus von den Eigentümern vergessen wurde. Im Portal nicht erfasst werden jedoch Kleidungsstücke wie beispielsweise Mützen, Schals und Handschuhe. Hier werden die Eltern oder die Bürgerinnen und Bürger gebeten, telefonisch mit dem Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen. Generell werden Fundsachen sechs Monate aufbewahrt, ehe diese an den Finder übergeben, vernichtet oder versteigert werden. Auf Wunsch des Finders kann dem Eigentümer auch ein Finderlohn, abhängig vom Wert des Fundgegenstandes, berechnet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.
In Eilfällen, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten, nimmt auch die Polizei die Fundsachen entgegen und leitet sie an das Fundbüro weiter.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Edenkoben - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Monika Damian
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 11.12.2019
Stichwörter
Verloren, gefunden, Fundsachenannahme, Fundamt, Finderlohn, Fundbüro, Gefunden, Fundtiere