Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben

    Sie haben einen Wertgegenstand gefunden? Dann geben Sie diesen im Fundbüro ab und hinterlegen dort eine Fundanzeige.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.

    Aufbewahrung und Versteigerung:

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Hinweise für Edenkoben: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Edenkoben

    Schlüssel verloren, Geldbeutel unauffindbar, Kinderrucksack steht noch im Schulbus? In solchen Fällen ist und bleibt das Fundbüro eine der ersten Anlaufstationen. Das Portal fundbuerodeutschland.de hilft bei verlorenen oder gefundenen Gegenstände schnell und unkompliziert weiter, rund um die Uhr.

    In der Praxis funktioniert das beispielsweise so: Ein Bürger hat einen Geldbeutel in Edesheim gefunden und gibt diesen bei der Verbandsgemeinde Edenkoben ab, mit den Informationen wann und wo die Fundsache entdeckt wurde. Diese Daten werden im Portal als eine sogenannte Fundanzeige eingepflegt. Der Eigentümer hat mittlerweile den Verlust des Geldbeutels bemerkt, schaut unter fundbuerodeutschland.de im Bereich Edenkoben mit wahlweise zehn Kilometer Umkreis nach. Und tatsächlich, die Beschreibung eines verlorenen Gegenstandes und der Ort der Fundsache treffen zu. Der Eigentümer kann nun direkt eine Verlustanzeige aufgeben oder bei der Verwaltung anrufen und schließlich einen Termin vereinbaren. Die Verbandsgemeindeverwaltung händigt den gefundenen Gegenstand gegen Vorlage einer Legitimation und eine Gebühr von drei Euro an den Eigentümer aus.

    Die Verbandsgemeindeverwaltung erhält auch alles, was in den Bussen von PalatinaBus von den Eigentümern vergessen wurde. Im Portal nicht erfasst werden jedoch Kleidungsstücke wie beispielsweise Mützen, Schals und Handschuhe. Hier werden die Eltern oder die Bürgerinnen und Bürger gebeten, telefonisch mit dem Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen. Generell werden Fundsachen sechs Monate aufbewahrt, ehe diese an den Finder übergeben, vernichtet oder versteigert werden. Auf Wunsch des Finders kann dem Eigentümer auch ein Finderlohn, abhängig vom Wert des Fundgegenstandes, berechnet werden.

    Schlüssel verloren, Geldbeutel unauffindbar, Kinderrucksack steht noch im Schulbus? In solchen Fällen ist und bleibt das Fundbüro eine der ersten Anlaufstationen. Das Portal fundbuerodeutschland.de hilft bei verlorenen oder gefundenen Gegenstände schnell und unkompliziert weiter, rund um die Uhr.

    In der Praxis funktioniert das beispielsweise so: Ein Bürger hat einen Geldbeutel in Edesheim gefunden und gibt diesen bei der Verbandsgemeinde Edenkoben ab, mit den Informationen wann und wo die Fundsache entdeckt wurde. Diese Daten werden im Portal als eine sogenannte Fundanzeige eingepflegt. Der Eigentümer hat mittlerweile den Verlust des Geldbeutels bemerkt, schaut unter fundbuerodeutschland.de im Bereich Edenkoben mit wahlweise zehn Kilometer Umkreis nach. Und tatsächlich, die Beschreibung eines verlorenen Gegenstandes und der Ort der Fundsache treffen zu. Der Eigentümer kann nun direkt eine Verlustanzeige aufgeben oder bei der Verwaltung anrufen und schließlich einen Termin vereinbaren. Die Verbandsgemeindeverwaltung händigt den gefundenen Gegenstand gegen Vorlage einer Legitimation und eine Gebühr von drei Euro an den Eigentümer aus.

    Die Verbandsgemeindeverwaltung erhält auch alles, was in den Bussen von PalatinaBus von den Eigentümern vergessen wurde. Im Portal nicht erfasst werden jedoch Kleidungsstücke wie beispielsweise Mützen, Schals und Handschuhe. Hier werden die Eltern oder die Bürgerinnen und Bürger gebeten, telefonisch mit dem Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen. Generell werden Fundsachen sechs Monate aufbewahrt, ehe diese an den Finder übergeben, vernichtet oder versteigert werden. Auf Wunsch des Finders kann dem Eigentümer auch ein Finderlohn, abhängig vom Wert des Fundgegenstandes, berechnet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    In Eilfällen, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten, nimmt auch die Polizei die Fundsachen entgegen und leitet sie an das Fundbüro weiter.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Edenkoben - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 23

    67480 Edenkoben

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-edenkoben.de

    Telefon Festnetz: 06323 959-0

    Fax: 06323 959-299

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2018 (von: Webservice, VG_Edenkoben)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Edenkoben)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 11.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verloren, gefunden, Fundsachenannahme, Fundamt, Finderlohn, Fundbüro, Gefunden, Fundtiere

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)