Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
Sie haben einen Wertgegenstand gefunden? Dann geben Sie diesen im Fundbüro ab und hinterlegen dort eine Fundanzeige.
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.
Aufbewahrung und Versteigerung:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Hinweise für Bellheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bellheim
FundInfo - Online-Suche über Fundsachen in der Verbandsgemeinde und im Umkreis
FundInfo ist eine elektronische Auskunftsmöglichkeit für Bürgeranfragen über verloren gegangene Gegenstände und Fundsachen. Der Bürger kann via Internet - übrigens auch per Smartphone - Recherchen über die öffentlichen Daten aller an FundInfo angebundenen Fundbüros in einem Umkreis von 10, 50 oder 100 km durchführen. Die angebundenen Fundservicestellen wie z.B. kommunale Fundbüros, Verkehrsbetriebe, Schwimmbäder, die Polizei, Hilfs- und Rettungsdienste, usw. - greifen hier alle auf einen gemeinsamen Datenbestand zu. So ermöglicht FundInfo eine flächendeckende Recherche.
Haben Sie etwas verloren, können Sie hier nachschauen, ob es gefunden wurde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.
In Eilfällen, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten, nimmt auch die Polizei die Fundsachen entgegen und leitet sie an das Fundbüro weiter.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bellheim - Ordnungs- und Sozialabteilung
Adresse
Postanschrift
Schubertstr. 18
76756 Bellheim
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.oo - 12.3o Uhr Sozialamt Dienstag geschlossen Mittwoch 14.oo - 18.oo Uhr Montag u. Donnerstag 14.oo - 16.oo Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Torben Reuther
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2019
Stichwörter
Fundtiere, gefunden, Fundsachenannahme, Verloren, Gefunden, Fundamt, Finderlohn, Fundbüro