Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben

    Sie haben einen Wertgegenstand gefunden? Dann geben Sie diesen im Fundbüro ab und hinterlegen dort eine Fundanzeige.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.

    Aufbewahrung und Versteigerung:

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Hinweise für Worms: Pfandgegenstände - Versteigerung

    Verwertung der durch die Vollstreckung gepfändeten Gegenstände und Sachen

    Verwertung der durch die Vollstreckung gepfändeten Gegenstände und Sachen

    Hinweise für Worms: Verwahrgelass - Aufbewahrung von Wertgegenständen

    Verwaltungsinterne Verwahrung von Bürgschaften, Kfz.-Briefen, Wertgegenständen usw. für die Fachbereiche

    Verwaltungsinterne Verwahrung von Bürgschaften, Kfz.-Briefen, Wertgegenständen usw. für die Fachbereiche

    Hinweise für Worms: Zwangsversteigerungen

    Anträge der Stadt Worms zur Versteigerung/Verwertung von Grundstücken und Immobilien 

    Anträge der Stadt Worms zur Versteigerung/Verwertung von Grundstücken und Immobilien 

    Hinweise für Worms: Fundbüro

    Sie haben etwas verloren oder gefunden? Dann melden Sie sich gerne bei unserem Fundbüro.

    Gefundene Tiere geben Sie bitte nicht im Fundbüro, sondern im Tierheim ab:
    Tierheim Worms, Ludwigslust 2, 67547 Worms 
    Telefon: (0 62 41) 2 30 66
    Fax: (06241) 20 01 5 71
    E-Mail: tierheim.worms@gmx.de 
    Öffnungszeiten: montags bis samstags von 8 bis 17 Uhr, sonntags und feiertags von bis 14 Uhr 

    Das Tierheim ist nicht geöffnet bzw. das Tier ist verletzt?
    Bitte verständigen Sie unverzüglich die Berufstierrettung Rhein-Neckar:
    Telefon: (0 176) 69 15 85 81

    Sie haben etwas verloren oder gefunden? Dann melden Sie sich gerne bei unserem Fundbüro.

    Gefundene Tiere geben Sie bitte nicht im Fundbüro, sondern im Tierheim ab:
    Tierheim Worms, Ludwigslust 2, 67547 Worms 
    Telefon: (0 62 41) 2 30 66
    Fax: (06241) 20 01 5 71
    E-Mail: tierheim.worms@gmx.de 
    Öffnungszeiten: montags bis samstags von 8 bis 17 Uhr, sonntags und feiertags von bis 14 Uhr 

    Das Tierheim ist nicht geöffnet bzw. das Tier ist verletzt?
    Bitte verständigen Sie unverzüglich die Berufstierrettung Rhein-Neckar:
    Telefon: (0 176) 69 15 85 81

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    In Eilfällen, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten, nimmt auch die Polizei die Fundsachen entgegen und leitet sie an das Fundbüro weiter.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Folzstraße 5

    67547 Worms

    Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung. Bürgerrathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.08.2024

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 2.04 Buchhaltung

    Beschreibung

    BAREINZAHLUNGEN SIND DERZEIT NUR NACH VORHERIGER TERMINVEREINBARUNG MÖGLICH.

    Die Buchhaltung erreichen Sie hierzu unter der Service-Telefonnummer 06241 853-2424.



    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 23

    67547 Worms

    Bereich 2 - Finanzen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin!  

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Andrea Caruso

      Fax: +49 6241 853-2499

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-2410((nur vormittags))

    • Frau Marina Grünewald

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-2407((nur vormittags))

      Fax: +49 6241 853-2499

    • Frau Anna Hammerstein

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-2409((nur vormittags))

      Fax: +49 6241 853-2499

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 2.05 Vollstreckung

    Beschreibung

    Die Vollstreckung erreichen Sie unter der Servicenummer: (0 62 41) 8 53 - 25 10.

    VORSPRACHE IST DERZEIT NUR MIT TERMIN MÖGLICH.


    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 23

    67547 Worms

    Bereich 2 - Finanzen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin!  

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Ralph-Peter Lahr (Abteilungsleiter)

      Fax: +49 6241 853-2599

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-2500

    • Frau Belinda Mohr (stellv. Abteilungsleiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-2501

      Fax: +49 6241 853-2599

    • Frau Sabrina Feller (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-2503((8-12 Uhr))

      Fax: +49 6241 853-2599

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 11.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Verloren, Fundtiere, Fundsachenannahme, gefunden, Finderlohn, Fundamt, Fundbüro, Gefunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020