Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
Sie haben einen Wertgegenstand gefunden? Dann geben Sie diesen im Fundbüro ab und hinterlegen dort eine Fundanzeige.
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.
Aufbewahrung und Versteigerung:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Hinweise für Worms: Pfandgegenstände - Versteigerung
Verwertung der durch die Vollstreckung gepfändeten Gegenstände und Sachen
Verwertung der durch die Vollstreckung gepfändeten Gegenstände und Sachen
Hinweise für Worms: Verwahrgelass - Aufbewahrung von Wertgegenständen
Verwaltungsinterne Verwahrung von Bürgschaften, Kfz.-Briefen, Wertgegenständen usw. für die Fachbereiche
Verwaltungsinterne Verwahrung von Bürgschaften, Kfz.-Briefen, Wertgegenständen usw. für die Fachbereiche
Hinweise für Worms: Zwangsversteigerungen
Anträge der Stadt Worms zur Versteigerung/Verwertung von Grundstücken und Immobilien
Anträge der Stadt Worms zur Versteigerung/Verwertung von Grundstücken und Immobilien
Hinweise für Worms: Fundbüro
Sie haben etwas verloren oder gefunden? Dann melden Sie sich gerne bei unserem Fundbüro.
Gefundene Tiere geben Sie bitte nicht im Fundbüro, sondern im Tierheim ab:
Tierheim Worms, Ludwigslust 2, 67547 Worms
Telefon: (0 62 41) 2 30 66
Fax: (06241) 20 01 5 71
E-Mail: tierheim.worms@gmx.de
Öffnungszeiten: montags bis samstags von 8 bis 17 Uhr, sonntags und feiertags von bis 14 Uhr
Das Tierheim ist nicht geöffnet bzw. das Tier ist verletzt?
Bitte verständigen Sie unverzüglich die Berufstierrettung Rhein-Neckar:
Telefon: (0 176) 69 15 85 81
Sie haben etwas verloren oder gefunden? Dann melden Sie sich gerne bei unserem Fundbüro.
Gefundene Tiere geben Sie bitte nicht im Fundbüro, sondern im Tierheim ab:
Tierheim Worms, Ludwigslust 2, 67547 Worms
Telefon: (0 62 41) 2 30 66
Fax: (06241) 20 01 5 71
E-Mail: tierheim.worms@gmx.de
Öffnungszeiten: montags bis samstags von 8 bis 17 Uhr, sonntags und feiertags von bis 14 Uhr
Das Tierheim ist nicht geöffnet bzw. das Tier ist verletzt?
Bitte verständigen Sie unverzüglich die Berufstierrettung Rhein-Neckar:
Telefon: (0 176) 69 15 85 81
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.
In Eilfällen, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten, nimmt auch die Polizei die Fundsachen entgegen und leitet sie an das Fundbüro weiter.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte
Beschreibung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  
Kontakt
E-Mail: gewerbe@worms.de
Internet
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 2.04 Buchhaltung
Beschreibung
BAREINZAHLUNGEN SIND DERZEIT NUR NACH VORHERIGER TERMINVEREINBARUNG MÖGLICH.
Die Buchhaltung erreichen Sie hierzu unter der Service-Telefonnummer 06241 853-2424.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin!  
Kontakt
E-Mail: buchhaltung@worms.de
Kontaktperson
Frau Andrea Caruso
Fax: +49 6241 853-2499
Telefon Festnetz: +49 6241 853-2410((nur vormittags))
Frau Marina Grünewald
Telefon Festnetz: +49 6241 853-2407((nur vormittags))
Fax: +49 6241 853-2499
Frau Anna Hammerstein
Telefon Festnetz: +49 6241 853-2409((nur vormittags))
Fax: +49 6241 853-2499
Internet
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 2.05 Vollstreckung
Beschreibung
Die Vollstreckung erreichen Sie unter der Servicenummer: (0 62 41) 8 53 - 25 10.
VORSPRACHE IST DERZEIT NUR MIT TERMIN MÖGLICH.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin!  
Kontakt
E-Mail: vollstreckung@worms.de
Kontaktperson
Herr Ralph-Peter Lahr (Abteilungsleiter)
Fax: +49 6241 853-2599
Telefon Festnetz: +49 6241 853-2500
Frau Belinda Mohr (stellv. Abteilungsleiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-2501
Fax: +49 6241 853-2599
Frau Sabrina Feller (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-2503((8-12 Uhr))
Fax: +49 6241 853-2599
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 11.12.2019
Stichwörter
Verloren, Fundtiere, Fundsachenannahme, gefunden, Finderlohn, Fundamt, Fundbüro, Gefunden