Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
Sie haben einen Wertgegenstand gefunden? Dann geben Sie diesen im Fundbüro ab und hinterlegen dort eine Fundanzeige.
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.
Aufbewahrung und Versteigerung:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Fundsache
Bei Anfrage nach einem verloren gegangenem Gegenstand muss dieser zur Glaubhaftmachung eingehend beschrieben werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.
In Eilfällen, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten, nimmt auch die Polizei die Fundsachen entgegen und leitet sie an das Fundbüro weiter.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Öffentliche Ordnung - Fundbüro
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 bis 11:40 Uhr letzter Einlass Donnerstag 08:00 bis 11:40 Uhr letzter Einlass 14:00 bis 16:40 Uhr letzter Einlass
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Fundsache
- Personlausweis bei Abholung des verlorenen Gegenstandes
- Benachrichtigung bei der Abholung mitbringen (sofern Sie vom Fundbüro benachrichtigt wurden)
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Fundsache
Bei persönlichem Erscheinen kann in der Regel eine sofortige Bearbeitung erfolgen
Kosten
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Fundsache
- ein Prozent vom Wert der Sache (mindestens 3,20 Euro)
- Gebührenfrei sind folgende Fundobjekte: Schlüssel, Kleidungsstücke, Turnbeutel, Einkäufe in Tüten
Zahlungsart: bar
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Fundsache
- Fundgegenstände werden mindestens sechs Monate aufbewahrt
- meldet sich der Eigentümer nicht innerhalb dieser Zeit, hat der Finder in der Regel Anspruch auf den gefundenen Gegenstand
- wird dieses Recht nicht wahrgenommen, wird die Stadt Eigentümerin
- diese Fundsachen werden 3 bis 5 mal im Jahr öffentlich versteigert
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2019
Stichwörter
Fundamt, Finderlohn, gefunden, Fundbüro, Gefunden, Fundsachenannahme, Fundtiere, Verloren