Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben

    Sie haben einen Wertgegenstand gefunden? Dann geben Sie diesen im Fundbüro ab und hinterlegen dort eine Fundanzeige.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.

    Aufbewahrung und Versteigerung:

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Fundsache

    Bei Anfrage nach einem verloren gegangenem Gegenstand muss dieser zur Glaubhaftmachung eingehend beschrieben werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    In Eilfällen, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten, nimmt auch die Polizei die Fundsachen entgegen und leitet sie an das Fundbüro weiter.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Öffentliche Ordnung - Fundbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 23

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag 08:00 bis 11:40 Uhr letzter Einlass Donnerstag 08:00 bis 11:40 Uhr letzter Einlass 14:00 bis 16:40 Uhr letzter Einlass

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2404

    Fax: +49 621 504-3932

    E-Mail: 2-14@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Fundsache

    • Personlausweis bei Abholung des verlorenen Gegenstandes
    • Benachrichtigung bei der Abholung mitbringen (sofern Sie vom Fundbüro benachrichtigt wurden)

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Fundsache

    Bei persönlichem Erscheinen kann in der Regel eine sofortige Bearbeitung erfolgen

    Kosten

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Fundsache

    • ein Prozent vom Wert der Sache (mindestens 3,20 Euro)
    • Gebührenfrei sind folgende Fundobjekte: Schlüssel, Kleidungsstücke, Turnbeutel, Einkäufe in Tüten

    Zahlungsart: bar

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Fundsache

    • Fundgegenstände werden mindestens sechs Monate aufbewahrt
    • meldet sich der Eigentümer nicht innerhalb dieser Zeit, hat der Finder in der Regel Anspruch auf den gefundenen Gegenstand
    • wird dieses Recht nicht wahrgenommen, wird die Stadt Eigentümerin
    • diese Fundsachen werden 3 bis 5 mal im Jahr öffentlich versteigert

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.12.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Fundamt, Finderlohn, gefunden, Fundbüro, Gefunden, Fundsachenannahme, Fundtiere, Verloren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de