Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
Sie haben einen Wertgegenstand gefunden? Dann geben Sie diesen im Fundbüro ab und hinterlegen dort eine Fundanzeige.
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.
Aufbewahrung und Versteigerung:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Hinweise für Bitburger Land: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bitburger Land
Sofern Sie im Gebiet der Verbandsgemeinde Bitburger Land Gegenstände gefunden haben, müssen Sie diese grundsätzlich bei Ihrem Ordnungsamt, "Bürgerbüro", abgeben. Sollte dies ausnahmsweise wegen der Beschaffenheit der Gegenstände nicht möglich sein, sprechen Sie wegen Alternativen unmittelbar mit dem Sachbearbeiter. Für Fundtiere bestehen ebenfalls Sonderregelungen, die Sie erfragen sollten.
Entsprechend den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches wird der Finder nach einem halben Jahr nach der Anzeige des Fundes beim Ordnungsamt Eigentümer der Fundsache. Der Finder kann allerdings bei der Abgabe des Fundgegenstandes erklären, dass er auf diesen Eigentumsübergang verzichtet.
Sofern Sie im Gebiet der Verbandsgemeinde Bitburger Land Gegenstände gefunden haben, müssen Sie diese grundsätzlich bei Ihrem Ordnungsamt, "Bürgerbüro", abgeben. Sollte dies ausnahmsweise wegen der Beschaffenheit der Gegenstände nicht möglich sein, sprechen Sie wegen Alternativen unmittelbar mit dem Sachbearbeiter. Für Fundtiere bestehen ebenfalls Sonderregelungen, die Sie erfragen sollten.
Entsprechend den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches wird der Finder nach einem halben Jahr nach der Anzeige des Fundes beim Ordnungsamt Eigentümer der Fundsache. Der Finder kann allerdings bei der Abgabe des Fundgegenstandes erklären, dass er auf diesen Eigentumsübergang verzichtet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.
In Eilfällen, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten, nimmt auch die Polizei die Fundsachen entgegen und leitet sie an das Fundbüro weiter.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bitburger Land - Abt. 2: Öff. Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit . Das Einwohnermeldeamt in Bitburg ist mittwochnachmittags und in Kyllburg freitags ganztägig geschlossen . Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land (Standorte Bitburg sowie Kyllburg) erledigt alle Bürgeranliegen innerhalb der Öffnungszeiten nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung . Gerne können Sie Ihren Termin unkompliziert  O N L I N E (Webanwendung)  oder telefonisch mit uns vereinbaren. Bitte informieren Sie sich an dieser Stelle vor der Terminbuchung, welche Unterlagen und Nachweise wir zur Bearbeitung benötigen . Bitte beachten Sie auch alle Informationen in der späteren Bestätigungsmail nach der Online-Terminbuchung.  Sollten dennoch offene Fragen bestehen, können Sie uns gerne per Mail (meldeamt@bitburgerland.de) oder telefonisch kontaktieren.   Die vorherige Terminvereinbarung erspart Ihnen längere Wartezeiten sowie ein evtl. erneutes Vorsprechen in derselben Angelegenheit aufgrund fehlender Unterlagen. 
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 11.12.2019
Stichwörter
Verloren, gefunden, Fundsachenannahme, Fundamt, Finderlohn, Fundbüro, Gefunden, Fundtiere