Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
Sie haben einen Wertgegenstand gefunden? Dann geben Sie diesen im Fundbüro ab und hinterlegen dort eine Fundanzeige.
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.
Aufbewahrung und Versteigerung:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Hinweise für Bitburger Land: Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
Sofern Sie im Gebiet der Verbandsgemeinde Bitburger Land Gegenstände gefunden haben, müssen Sie diese grundsätzlich bei Ihrem Ordnungsamt, "Bürgerbüro", abgeben. Sollte dies ausnahmsweise wegen der Beschaffenheit der Gegenstände nicht möglich sein, sprechen Sie wegen Alternativen unmittelbar mit dem Sachbearbeiter. Für Fundtiere bestehen ebenfalls Sonderregelungen, die Sie erfragen sollten.
Entsprechend den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches wird der Finder nach einem halben Jahr nach der Anzeige des Fundes beim Ordnungsamt Eigentümer der Fundsache. Der Finder kann allerdings bei der Abgabe des Fundgegenstandes erklären, dass er auf diesen Eigentumsübergang verzichtet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.
In Eilfällen, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten, nimmt auch die Polizei die Fundsachen entgegen und leitet sie an das Fundbüro weiter.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bitburger Land - Abt. 2: Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit. Eine Terminabsprache ist grundsätzlich möglich. Über allgemeine und evtl. abweichende Öffnungszeiten der einzelnen Fachbereiche informieren Sie sich bitte auf unsererHauptseite (www.bitburgerland.de).
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Bitburger Land - Abt. 1: Verwaltungssteuerung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit. Eine Terminabsprache ist grundsätzlich möglich. Über allgemeine und evtl. abweichende Öffnungszeiten der einzelnen Fachbereiche informieren Sie sich bitte auf unsererHauptseite (www.bitburgerland.de).
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2019
Stichwörter
Fundtiere, Fundsachenannahme, Fundamt, gefunden, Fundbüro, Gefunden, Finderlohn, Verloren