Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
Sie haben einen Wertgegenstand gefunden? Dann geben Sie diesen im Fundbüro ab und hinterlegen dort eine Fundanzeige.
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.
Aufbewahrung und Versteigerung:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.
In Eilfällen, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten, nimmt auch die Polizei die Fundsachen entgegen und leitet sie an das Fundbüro weiter.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Verwaltung - Fundbüro
Adresse
Postfachadresse
Postfach 3470
54224 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
36, Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trier: Fundsache (nach verlorenem Gegenstand fragen)
- Personalausweis bei Abholung des verlorenen Gegenstandes
- schriftliche Vollmacht und Personalausweis bei Abholung durch einen Vertreter
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Trier: Fundsache (nach verlorenem Gegenstand fragen)
- 3,20 Euro Verwaltungsgebühr (bei Aushändigung einer Fundsache)
- 5,00 Euro Ausstellung einer Verlustanzeige
Zahlungsart
- bar
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2019
Stichwörter
Fundtiere, gefunden, Fundsachenannahme, Verloren, Gefunden, Fundamt, Finderlohn, Fundbüro