Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
Sie haben einen Wertgegenstand gefunden? Dann geben Sie diesen im Fundbüro ab und hinterlegen dort eine Fundanzeige.
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.
Aufbewahrung und Versteigerung:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Hinweise für Simmern-Rheinböllen: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.
In Eilfällen, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten, nimmt auch die Polizei die Fundsachen entgegen und leitet sie an das Fundbüro weiter.
Hinweise für Simmern-Rheinböllen: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
Sie können sich unabhängig von Ihrem Wohnort innerhalb der Verbandsgemeinde an das Bürgerbüro Simmern oder an die Außenstelle Rheinböllen melden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.3 Bürgerbüro Simmern
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Sowie jeden ersten Samstag im Monat von 08:00 - 12:00 Uhr. Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@sim-rhb.de
Telefon Festnetz: 06761 837-150
Kontaktperson
Frau Angelika Reiberg
Frau Tatjana Isinger
Frau Silvia Gabel
Frau Sabina Yildirim
Frau Beate Lorch
Frau Susanne Stumm
Internet
Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.3 Bürgerbüro Außenstelle Rheinböllen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@sim-rhb.de
Telefon Festnetz: 06764 39-30
Kontaktperson
Frau Sabina Yildirim
Frau Silvia Gabel
Frau Susanne Stumm
Frau Beate Lorch
Frau Tatjana Isinger
Frau Angelika Reiberg
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 11.12.2019
Stichwörter
Verloren, gefunden, Fundsachenannahme, Fundamt, Finderlohn, Fundbüro, Gefunden, Fundtiere