Fundsachen melden und Nachfrage stellen
Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.
Sie haben einen Wertgegenstand gefunden? Dann geben Sie diesen im Fundbüro ab und hinterlegen dort eine Fundanzeige.
Beschreibung
Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.
Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 Euro sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.
Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finderin oder Finder haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn beziehungsweise eine Aufwendungsentschädigung.
Bei einem Verlust können Sie sich vom Fundbüro eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit dem Fundbüro Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit dem Fundbüro können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Tipp: Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.
Aufbewahrung und Versteigerung:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
- Bad Dürkheim (Landkreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz)
- Bad Kreuznach (Landkreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz)
- Bad Neuenahr-Ahrweiler (Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz)
- Böhl-Iggelheim (Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Frankenthal (Pfalz) (Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Altenahr (Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Annweiler am Trifels (Landkreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bad Bergzabern (Landkreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bernkastel-Kues (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Bruchmühlbach-Miesau (Landkreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Cochem (Landkreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Dahner Felsenland (Landkreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Daun (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Diez (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Eisenberg (Pfalz) (Landkreis Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Freinsheim (Landkreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Gau-Algesheim (Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Gerolstein (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Herrstein-Rhaunen (Landkreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Herxheim (Landkreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Jockgrim (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Kaisersesch (Landkreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Kirchheimbolanden (Landkreis Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Konz (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Landau-Land (Landkreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Loreley (Landkreis Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Maifeld (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Montabaur (Landkreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Prüm (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Ramstein-Miesenbach (Landkreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rengsdorf-Waldbreitbach (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rennerod (Landkreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rheinauen (Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rhein-Nahe (Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Römerberg-Dudenhofen (Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Ruwer (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Schweich an der Römischen Weinstraße (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Südeifel (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Thaleischweiler-Wallhalben (Landkreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Traben-Trarbach (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Trier-Land (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Ulmen (Landkreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Unkel (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Wirges (Landkreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Wörrstadt (Landkreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Zell (Mosel) (Landkreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
- Hatzenbühl (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Idar-Oberstein (Landkreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz)
- Jockgrim (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Koblenz (Rheinland-Pfalz)
- Mainz (Rheinland-Pfalz)
- Morbach (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
- Neupotz (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Neuwied (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Pirmasens (Rheinland-Pfalz)
- Rheinzabern (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Sinzig (Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz)
- Speyer (Rheinland-Pfalz)
- Wittlich (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
- Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
- Zweibrücken (Rheinland-Pfalz)
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.
In Eilfällen, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten, nimmt auch die Polizei die Fundsachen entgegen und leitet sie an das Fundbüro weiter.
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Fund- oder Verlustanzeige
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel:
- Personalausweis
- Zweitschlüssel
- IMEI-Nummer bei Smartphones und Laptops
Ihre Ansprechperson beim Fundbüro teilt Ihnen mit, welche Nachweise für die weitere Bearbeitung beigefügt werden müssen.
- bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
- gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
Voraussetzungen
- Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR 10,00 hat.
- Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Sie können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige beim Fundbüro abgeben:
- Die Anzeige können Sie per Online-Antrag, in Papierform oder auch persönlich vor Ort beim zuständigen Fundbüro abgeben.
- Sie sollten möglichst detaillierte Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zur Fundsache- oder Verlust abgeben.
- In jedem Falle sollten Sie Ihre Kontaktdaten beim Fundbüro hinterlegen, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
- Fundsachen werden mindestens 6 Monate für Sie verwahrt und anschließend verwertet.
Hinweis: Einige Städte und Gemeinden nutzen für die Meldung einen Online-Dienst.
Fristen
- Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen)
- Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige
Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Bearbeitungsdauer
wenige Stunden bis 2 Tage
Kosten
- keine
- gegebenenfalls Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe
Abgabe kostenfrei
Weitere Informationen
- Fundservice DeutschlandZentrales Portal zur Suche und Anzeige Versteigerung von Fundsachen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsische Staatskanzlei am 05.12.2023
Stichwörter
Gegenstände, Handy, Verlustanzeige, Rucksack, Smartphone, Schirm, Tablet, Finder, Mobiltetefon, Ausweis, Schlüssel