Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
Sie haben einen Wertgegenstand gefunden? Dann geben Sie diesen im Fundbüro ab und hinterlegen dort eine Fundanzeige.
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.
Aufbewahrung und Versteigerung:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
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- Gemeindeverband Altenahr (Kreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz)
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- Gemeindeverband Bad Bergzabern (Kreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
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- Gemeindeverband Dahner Felsenland (Kreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Daun (Kreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
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- Gemeindeverband Gerolstein (Kreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
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- Gemeindeverband Herrstein-Rhaunen (Kreis Birkenfeld, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Herxheim (Kreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Jockgrim (Kreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
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- Gemeindeverband Kirchheimbolanden (Kreis Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Landau-Land (Kreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz)
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- Gemeindeverband Rheinauen (Kreis Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Rhein-Nahe (Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Römerberg-Dudenhofen (Kreis Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Ruwer (Kreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Schweich an der Römischen Weinstraße (Kreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Südeifel (Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Thaleischweiler-Wallhalben (Kreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Trier-Land (Kreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Ulmen (Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Unkel (Kreis Neuwied, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Wörrstadt (Kreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz)
- Gemeindeverband Zell (Mosel) (Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz)
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.
In Eilfällen, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten, nimmt auch die Polizei die Fundsachen entgegen und leitet sie an das Fundbüro weiter.
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 11.12.2019
Stichwörter
Verloren, Fundtiere, Fundsachenannahme, gefunden, Finderlohn, Fundamt, Fundbüro, Gefunden