Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
Sie möchten einen gefährlichen Hund halten? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Beschreibung
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigen Sie eine Erlaubnis. Kraft Gesetzes als gefährliche Hunde gelten Hunde der nachfolgenden Rassen inklusive Hunde, die von diesen Rassen abstammen:
- American Staffordshire Terrier,
- Staffordshire Bullterrier,
- Pit Bull Terrier.
Darüber hinaus gelten Hunde als gefährlich, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder bereits als bissig auffällig geworden sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für weitere Auskünfte und die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 211 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten im Bereich Gewerbe- und Gaststättenrecht Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Rahmen unserer Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag u. Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Die zentrale Leitstelle des Kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Speyer erreichen Sie zu den Dienstzeiten unter der Telefonnummer 14-2939 .
erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
Voraussetzungen
Im Rahmen dieses Erlaubnisverfahrens ist neben der erforderlichen Sachkunde und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters auch ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes nachzuweisen. Darüber hinaus müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Als Halterin oder Halter eines gefährlichen Hundes müssen Sie eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 EUR für Personenschäden und in Höhe von 250.000 EUR für sonstige Schäden abschließen und aufrechterhalten.
Gefährliche Hunde müssen mit einem elektronisch lesbaren Chip dauerhaft und unverwechselbar so gekennzeichnet werden, dass ihre Identität und Gefährlichkeit festgestellt werden kann. Die Kennzeichnung ist durch tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
§ 4 (der Hundesteuersatzung der Stadt Speyer - Auszug)
Steuersätze
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für
...
d) den ersten gefährlichen Hund 385 Euro
e) jeden weiteren gefährlichen Hund 620 Euro
(2) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung gelten:
a) Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
b) Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reissen,
c) Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben und
d) Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.
Hunde der Rassen
Pit Bull Terrier,
American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier,
sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen, sind gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung.
(3) Hunde, für die nach § 5 Steuerbefreiung gewährt wird, und gefährliche Hunde sind beim Halten mehrerer Hunde bei der Berechnung der Hundeanzahl nach Abs. 1 a) und b) nicht anzusetzen. Der Steuersatz für gefährliche Hunde nach Abs. 1d) bleibt hiervon unberührt. Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.
(4) Der erhöhte Steuersatz nach Abs. 1 d) und e) entfällt mit Ablauf des Kalendermonats, nach dem die Unfruchtbarmachung des Hundes durch tierärztliche Bescheinigung nachgewiesen und die erfolgreiche Teilnahme an einer Begleithundeprüfung oder eines Team-Tests durch den Verband für das deutsche Hundewesen - VDH - bestätigt wird.
(5) Änderungen der Steuersätze nach § 4 Abs. 1 dieser Satzung werden in der jeweils gültigen Haushaltssatzung bekannt gemacht.
§ 4 (der Hundesteuersatzung der Stadt Speyer - Auszug)
Steuersätze
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für
...
d) den ersten gefährlichen Hund 385 Euro
e) jeden weiteren gefährlichen Hund 620 Euro
(2) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung gelten:
a) Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
b) Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reissen,
c) Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben und
d) Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.
Hunde der Rassen
Pit Bull Terrier,
American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier,
sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen, sind gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung.
(3) Hunde, für die nach § 5 Steuerbefreiung gewährt wird, und gefährliche Hunde sind beim Halten mehrerer Hunde bei der Berechnung der Hundeanzahl nach Abs. 1 a) und b) nicht anzusetzen. Der Steuersatz für gefährliche Hunde nach Abs. 1d) bleibt hiervon unberührt. Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.
(4) Der erhöhte Steuersatz nach Abs. 1 d) und e) entfällt mit Ablauf des Kalendermonats, nach dem die Unfruchtbarmachung des Hundes durch tierärztliche Bescheinigung nachgewiesen und die erfolgreiche Teilnahme an einer Begleithundeprüfung oder eines Team-Tests durch den Verband für das deutsche Hundewesen - VDH - bestätigt wird.
(5) Änderungen der Steuersätze nach § 4 Abs. 1 dieser Satzung werden in der jeweils gültigen Haushaltssatzung bekannt gemacht.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
Weitere Informationen bietet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Landesordnungsbehörde.
Dokumente
Eingehend
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Dokumenttyp: Vertrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Sachkundenachweis
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Dokumenttyp: Vertrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Sachkundenachweis
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Hundehaltung Anmeldung Kampfhund
Eingehend
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Dokumenttyp: Vertrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Sachkundenachweis
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 19.12.2019
Stichwörter
Wesenstest, Beißvorfälle, gefährliche Hunde, Kampfhund, Aggressivität, Listenhund, Kampfbereitschaft, Bissigkeit, Schärfe, Hundegruppen