Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen

    Sie möchten einen gefährlichen Hund halten? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigen Sie eine Erlaubnis. Kraft Gesetzes als gefährliche Hunde gelten Hunde der nachfolgenden Rassen inklusive Hunde, die von diesen Rassen abstammen:

    • American Staffordshire Terrier,
    • Staffordshire Bullterrier,
    • Pit Bull Terrier.

    Darüber hinaus gelten Hunde als gefährlich, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder bereits als bissig auffällig geworden sind.

    Hinweise für Mainz: Gefährliche Hunde (IES:Mainz)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für weitere Auskünfte und die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Mainz - Allgemeine Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 3-5

    55116 Mainz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 3620

    55026 Mainz

    Öffnungszeiten

    Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt. Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht: Wenn Sie persönlich mit unseren Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren! Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung: Herr Weishahn, Buchstaben     A bis H         Tel. 12-2409 Herr Müller,      Buchstaben     I bis S, St      Tel. 12-2414 Herr Busch,       Buchstaben    Sch, T bis Z   Tel. 12-2399 Fischereischeine: Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!  Michelle Schönberg, Tel. 12-3132

    Kontakt

    E-Mail: rechts-und-ordnungsamt@stadt.mainz.de

    Telefon Festnetz: 06131 122354

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2022 (von: Webservice, Stadt Mainz)

    Technisch geändert am 07.09.2024 (von: Webservice, Stadt Mainz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem Antragsformular sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen:

    Voraussetzungen

    Im Rahmen dieses Erlaubnisverfahrens ist neben der erforderlichen Sachkunde und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters auch ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes nachzuweisen. Darüber hinaus müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Als Halterin oder Halter eines gefährlichen Hundes müssen Sie eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 EUR für Personenschäden und in Höhe von 250.000 EUR für sonstige Schäden abschließen und aufrechterhalten.

    Gefährliche Hunde müssen mit einem elektronisch lesbaren Chip dauerhaft und unverwechselbar so gekennzeichnet werden, dass ihre Identität und Gefährlichkeit festgestellt werden kann. Die Kennzeichnung ist durch tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.

    Weitere Informationen bietet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Landesordnungsbehörde.

    Dokumente

    Eingehend

    Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Hundehalterhaftpflichtversicherung

    Dokumenttyp: Vertrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Sachkundenachweis

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Eingehend

    Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Hundehalterhaftpflichtversicherung

    Dokumenttyp: Vertrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Sachkundenachweis

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 19.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    gefährliche Hunde, Listenhund, Bissigkeit, Hundegruppen, Kampfbereitschaft, Aggressivität, Beißvorfälle, Wesenstest, Schärfe, Kampfhund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)