Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
Sie möchten einen gefährlichen Hund halten? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Beschreibung
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigen Sie eine Erlaubnis. Kraft Gesetzes als gefährliche Hunde gelten Hunde der nachfolgenden Rassen inklusive Hunde, die von diesen Rassen abstammen:
- American Staffordshire Terrier,
- Staffordshire Bullterrier,
- Pit Bull Terrier.
Darüber hinaus gelten Hunde als gefährlich, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder bereits als bissig auffällig geworden sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für weitere Auskünfte und die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Mainz - Allgemeine Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3620
55026 Mainz
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt. Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht: Wenn Sie persönlich mit unseren Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren! Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung: Herr Weishahn, Buchstaben     A bis H         Tel. 12-2409 Herr Müller,      Buchstaben     I bis S, St      Tel. 12-2414 Herr Busch,       Buchstaben    Sch, T bis Z   Tel. 12-2399 Fischereischeine: Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!  Michelle Schönberg, Tel. 12-3132
Kontakt
E-Mail: rechts-und-ordnungsamt@stadt.mainz.de
Telefon Festnetz: 06131 122354
Internet
Formulare
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
Voraussetzungen
Im Rahmen dieses Erlaubnisverfahrens ist neben der erforderlichen Sachkunde und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters auch ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes nachzuweisen. Darüber hinaus müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Als Halterin oder Halter eines gefährlichen Hundes müssen Sie eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 EUR für Personenschäden und in Höhe von 250.000 EUR für sonstige Schäden abschließen und aufrechterhalten.
Gefährliche Hunde müssen mit einem elektronisch lesbaren Chip dauerhaft und unverwechselbar so gekennzeichnet werden, dass ihre Identität und Gefährlichkeit festgestellt werden kann. Die Kennzeichnung ist durch tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
Weitere Informationen bietet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Landesordnungsbehörde.
Dokumente
Eingehend
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Dokumenttyp: Vertrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Sachkundenachweis
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Hundehaltung Anmeldung Kampfhund
Eingehend
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Dokumenttyp: Registerauszug
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Dokumenttyp: Vertrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Sachkundenachweis
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 19.12.2019
Stichwörter
gefährliche Hunde, Listenhund, Bissigkeit, Hundegruppen, Kampfbereitschaft, Aggressivität, Beißvorfälle, Wesenstest, Schärfe, Kampfhund