Kinderreisepass beantragen
Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.
Beschreibung
Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.
Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben - Fachdienst II.1 - Bürgerbüro, Bildung und Standesamt
Adresse
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Kontaktperson
Frau Silvia Breuder
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66917 Wallhalben
Telefon Festnetz: 06334 441-233
E-Mail: silvia.breuder@vgtw.de
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Hauptstraße 52
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Telefon Festnetz: 06334 441-158
E-Mail: noah.huether@vgtw.de
Herr Noel Weis
Postanschrift
Hauptstraße 52
66987 Thaleischweiler-Fröschen
Telefon Festnetz: 06334 441-154
E-Mail: noel.weis@vgtw.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Passgesetz (PassG) (Passpflicht)
- § 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster)
- § 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)
- § 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)
- § 19 Passgesetz (PassG) (Zuständigkeit)
- § 25 Passgesetz (PassG) (Ordnungswidrigkeiten)
- § 2 Passverordnung (PassV) (Muster für den Kinderreisepass)
- § 5 Passverordnung (PassV) (Lichtbild)
- § 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.07.2024
Stichwörter
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