Kinderreisepass beantragen
Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.
Beschreibung
Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.
Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.
Hinweise für Rheinauen: Kinderreisepass beantragen
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Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
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Verbandsgemeinde Rheinauen - Fachbereich 3.1 - Sicherheit und Ordnung
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67165 Waldsee
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E-Mail: vanessa.waesch@vg-rheinauen.de
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Rottstr. 1
67141 Neuhofen
Telefon Festnetz: 06236 4182-351
Fax: 06236 4191-40
E-Mail: nicole.thul@vg-rheinauen.de
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Telefon Festnetz: 06236 4182-313
E-Mail: claudia.lange@vg-rheinauen.de
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Einwohnermelde- und Passwesen, Meldeamt
Ordnungsverwaltung (Ordnungsamt) /Straßenverkehrsbehörde
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Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Neuhofen
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Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Altrip
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Kontaktperson
Frau Tabea Schwab
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06236 4182-361
Fax: 06236 4182-999
E-Mail: tabea.schwab@vg-rheinauen.de
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Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Otterstadt
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Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Montag, Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 - 14:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.04.2024
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