Kinderreisepass beantragen
Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.
Beschreibung
Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.
Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.
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Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rülzheim - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Am Deutschordensplatz 1
76761 Rülzheim
Gebäude: Rathaus
Kontakt
Telefon Festnetz: 07272 7002-0
E-Mail: Ordnungsamt@ruelzheim.de
Kontaktperson
Frau Ina Ehrlich
Postanschrift
Am Deutschordensplatz 1
76761 Rülzheim
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 07272 7002-1234
Fax: 07272 7002-91043
E-Mail: buergerbuero@ruelzheim.de
Frau Sibylle Edelmann
Postanschrift
Am Deutschordensplatz 1
76761 Rülzheim
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 07272 7002-1234
Fax: 07272 7002-91042
E-Mail: buergerbuero@ruelzheim.de
Frau Erika Csauth
Postanschrift
Am Deutschordensplatz 1
76761 Rülzheim
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 07272 7002-1234
Fax: 07272 7002-91044
E-Mail: buergerbuero@ruelzheim.de
Frau Heike Humbert
Postanschrift
Am Deutschordensplatz 1
76761 Rülzheim
Gebäude: Rathaus
Fax: 07272 7002-91047
Telefon Festnetz: 07272 7002-1234
E-Mail: buergerbuero@ruelzheim.de
Internet
Formulare
GSV Einverständniserklärung 2024
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.04.2024
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