Kinderreisepass beantragen
Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.
Beschreibung
Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.
Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Kinderreisepass beantragen
Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind ausschließlich einen regulären Reisepass oder einen Personalausweis beantragen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Kinderreisepass beantragen
Wird der Kinderreisepass z.B. am Urlaubsort verloren so kann er dort neu ausgestellt werden. Dazu ist die Zustimmung des Ortes, an dem das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, erforderlich.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oggersheim
Adresse
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Lieferanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 621 504-3760
Fax: +49 621 504-3549
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Internet
Formulare
Einverständniserklärung zur Vorlage bei Grenzbehörden
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Bismarckstraße
Adresse
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Hausanschrift
Postanschrift
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Vorsprachen sind ohne Termin möglich. Es kann jedoch zu längeren Wartezeiten kommen und es ist möglich, dass der Zutritt zum Bürgerbüro Bismarckstraße bei großem Kundenandrang vor der eigentlichen Schließzeit gestoppt wird. Montag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Dienstag, Mittwoch 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Fax: +49 621 504-3549
Telefon Festnetz: +49 621 504-3721
Telefon Festnetz: +49 621 504-3871
Telefon Festnetz: +49 621 504-3725
Telefon Festnetz: +49 621 504-3743
Telefon Festnetz: +49 621 504-3700
Telefon Festnetz: +49 621 504-3716
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
Telefon Festnetz: +49 621 504-2139
Telefon Festnetz: +49 621 504-3719
Telefon Festnetz: +49 621 504-3726
Telefon Festnetz: +49 621 504-3722
Telefon Festnetz: +49 621 504-3717
Telefon Festnetz: +49 621 504-3727
Telefon Festnetz: +49 621 504-3732
Telefon Festnetz: +49 621 504-3774
Telefon Festnetz: +49 621 504-3718
Telefon Festnetz: +49 621 504-3723
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Internet
Formulare
Einverständniserklärung zur Vorlage bei Grenzbehörden
Weitere Informationen
Stichwörter
Meldeamt, Passamt
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Achtmorgenstraße
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Lieferanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
Telefon Festnetz: +49 621 504-3154
Telefon Festnetz: +49 621 504-3153
Fax: +49 621 504-2787
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Internet
Formulare
Einverständniserklärung zur Vorlage bei Grenzbehörden F114
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oppau
Adresse
Lieferanschrift
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Mittwoch, Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 621 504-3901
Telefon Festnetz: +49 621 504-3960
Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)
Fax: +49 621 504-3549
E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de
Internet
Formulare
Einverständniserklärung zur Vorlage bei Grenzbehörden
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Kinderreisepass beantragen
Zusätzlich wird ein Antrag, unterschrieben von beiden sorgeberechtigten Elternteilen samt Ausweisen benötigt. Wird der Antrag von beiden sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben ist keine zusätzliche Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils erforderlich. Ist nur ein sorgeberechtigter Elternteil bei der Antragsstellung anwesend, genügt eine Kopie des Ausweisdokuments von dem Elternteil, das nicht persönlich bei der Beantragung vor Ort ist. Steht einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zu, genügt neben den obenstehenden Unterlagen auch dessen Ausweis und der jeweilige Sorgerechtsnachweis zur Antragstellung.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Kinderreisepass beantragen
Im Bürgerbüro Bismarckstraße und in Oppau wird der Kinderreisepass direkt während der Öffnungszeiten ausgestellt. In der Achtmorgenstraße sowie Oggersheim kann nach Terminvereinbarung der Kinderreisepass am Nachmittag vor Ort abgeholt werden.
Kosten
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Kinderreisepass beantragen
Zahlungsart:
In allen Bürgerbüros kann Bar oder per EC bezahlt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.04.2024
Stichwörter
Kinderreisepass gestohlen, Kinderausweis, Bürgeramt, Ausstellung, Identifikation, Kinderreisepass, Änderung der Daten Kinderreisepass, Verlust Kinderreisepass, mit Kindern verreisen, Urlaub, Diebstahl Kinderreisepass, Kinderreisepass für Auslandsdeutsche, Passbehörde, Unzuständige Behörde, Namensänderung