Kinderreisepass Ausstellung

    Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.

    Beschreibung

    Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Spezialisierung

    Bitte wenden Sie sich zur Beantragung des Kinderreisepasses an das Bürgeramt an Ihrem Wohnort. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig.

    Bitte wenden Sie sich zur Beantragung des Kinderreisepasses an das Bürgeramt an Ihrem Wohnort. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 50

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen im Bürgerbüro sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (online unter  https://termin.landau.de  oder telefonisch unter 0 63 41/13 0). Ausnahmen: Für das Abgeben von Fundsachen oder für Nachfragen, ob Gegenstände gefunde n bzw. abgegeben wurden, benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach während der Servicezeiten vorbei. Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert. Servicezeiten (nach vorherige Terminvereinbarung): Montag: 07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 07:30 – 12:00 Uhr Mittwoch: 07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Freitag 07:30 – 12:00 Uhr sowie einmal monatlich samstags von 09:30 – 11:30 Uhr und zwar an folgenden Samstagen: 16. November 2024 14. Dezember 2024

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06341 13-3268

    Telefon Festnetz: 06341 13-3260

    Fax: 06341 13-3269

    E-Mail: buergerbuero@landau.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.02.2017 (von: Webservice, Stadt Landau)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Webservice, Stadt Landau)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Spezialisierung

    • Wenn vorhanden: den gültigen oder abgelaufenen Kinderreisepass
    • Eine deutsche Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde) bzw. eine Einbürgerungsurkunde oder ein Spätaussiedlernachweis
    • 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
    • Einverständniserklärung, welche von beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss
    • Ausweis der Mutter und des Vaters oder Kopie der Ausweise
    • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Gerichtsurteil, Sorgeerklärung)
    • Das persönliche Erscheinen eines Erziehungsberechtigten und des Kindes
    • Wenn vorhanden: den gültigen oder abgelaufenen Kinderreisepass
    • Eine deutsche Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde) bzw. eine Einbürgerungsurkunde oder ein Spätaussiedlernachweis
    • 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
    • Einverständniserklärung, welche von beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss
    • Ausweis der Mutter und des Vaters oder Kopie der Ausweise
    • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Gerichtsurteil, Sorgeerklärung)
    • Das persönliche Erscheinen eines Erziehungsberechtigten und des Kindes

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Vorzulegende Unterlagen

    - ledige Personen, bei Beantragung die Geburtsurkunde
    - eingebürgerte Personen, bei Beantragung die Einbürgerungsurkunde

    - ledige Personen, bei Beantragung die Geburtsurkunde
    - eingebürgerte Personen, bei Beantragung die Einbürgerungsurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Spezialisierung

    Bitte beachten: Ab 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Für Kinder gibt’s dann nur noch einen Personalausweis und einen gewöhnlichen Reisepass, die bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. Die Bearbeitungszeit dauert zwischen vier und sechs Wochen.

    Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2024 ausgestellt oder verlängert wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweils angegebenen Gültigkeitsdatum.

    Bitte beachten: Ab 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Für Kinder gibts dann nur noch einen Personalausweis und einen gewöhnlichen Reisepass, die bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. Die Bearbeitungszeit dauert zwischen vier und sechs Wochen.

    Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2024 ausgestellt oder verlängert wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweils angegebenen Gültigkeitsdatum.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 05.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bürgeramt, Kinderreisepass, Verlust Kinderreisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass gestohlen, Passbehörde, mit Kindern verreisen, Urlaub, Kinderreisepass für Auslandsdeutsche, Ausstellung, Identifikation, Namensänderung, Diebstahl Kinderreisepass, Unzuständige Behörde, Änderung der Daten Kinderreisepass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)