Kinderreisepass beantragen
Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.
Beschreibung
Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.
Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.
Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.
Statt des regulären Reisepasses oder Personalausweises kann für Kinder unter 12 Jahren ein Kinderreisepass beantragt werden. Der Kinderreisepass ist maximal 12 Monate gültig. Er kann verlängert werden, solange er noch gültig ist und das Kind sein 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass bei der Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.
Liegen bei der Beantragung alle notwendigen Unterlagen vor, wird der Kinderreisepass direkt ausgestellt.
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.
Statt des regulären Reisepasses oder Personalausweises kann für Kinder unter 12 Jahren ein Kinderreisepass beantragt werden. Der Kinderreisepass ist maximal 12 Monate gültig. Er kann verlängert werden, solange er noch gültig ist und das Kind sein 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass bei der Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.
Liegen bei der Beantragung alle notwendigen Unterlagen vor, wird der Kinderreisepass direkt ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
Bürgerbüros der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell in Saarburg, Kell am See oder Wincheringen
Bürgerbüros der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell in Saarburg, Kell am See oder Wincheringen
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Saarburg-Kell - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1365
54433 Saarburg
Kontakt
Kontaktperson
Frau Maria Barth
Besucheranschrift
Fax: 06581 81-220
Telefon Festnetz: 06581 81-300
Telefon Festnetz: 06581 81-206
E-Mail: buergerbuero@saarburg-kell.de
Frau Eva Maria Brittnacher
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06581 81-221
Fax: 06581 81-220
E-Mail: buergerbuero@saarburg-kell.de
Telefon Festnetz: 06581 81-300
Internet
Verbandsgemeinde Saarburg-Kell - Bürgerbüro Saarburg
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1365
54433 Saarburg
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr Montag:      14 Uhr bis 16 Uhr (nur nach vorheriger Online Terminbuchung) Dienstag:      07 Uhr bis 12 Uhr Dienstag:      14 Uhr bis 16 Uhr (nur nach vorheriger Online Terminbuchung) Donnerstag: 14 Uhr bis 18 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Maria Barth
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06581 81-206
Telefon Festnetz: 06581 81-300
Fax: 06581 81-220
E-Mail: buergerbuero@saarburg-kell.de
Frau Doris Wagner
Besucheranschrift
E-Mail: buergerbuero@saarburg-kell.de
Telefon Festnetz: 06581 81-205
Fax: 06581 81-220
Frau Eva Maria Brittnacher
Besucheranschrift
Fax: 06581 81-220
Telefon Festnetz: 06581 81-221
E-Mail: buergerbuero@saarburg-kell.de
Telefon Festnetz: 06581 81-300
Formulare
Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
Voraussetzungen
Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.
Ihr Kind ist bei der Beantragung
- im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- jünger als 12 Jahre (ab dem 12. Lebensjahr erhält Ihr Kind einen Personalausweis oder biometrischen Reisepass)
- persönlich anwesend
Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.
Ihr Kind ist bei der Beantragung
- im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- jünger als 12 Jahre (ab dem 12. Lebensjahr erhält Ihr Kind einen Personalausweis oder biometrischen Reisepass)
- persönlich anwesend
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Passgesetz (PassG) (Passpflicht)
- § 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster)
- § 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)
- § 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)
- § 19 Passgesetz (PassG) (Zuständigkeit)
- § 25 Passgesetz (PassG) (Ordnungswidrigkeiten)
- § 2 Passverordnung (PassV) (Muster für den Kinderreisepass)
- § 5 Passverordnung (PassV) (Lichtbild)
- § 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 05.07.2024
Stichwörter
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