Kinderreisepass Ausstellung

    Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.

    Beschreibung

    Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

    Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. 

    Statt des regulären Reisepasses oder Personalausweises kann für Kinder unter 12 Jahren ein Kinderreisepass beantragt werden. Der Kinderreisepass ist maximal 12 Monate gültig. Er kann verlängert werden, solange er noch gültig ist und das Kind sein 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 

    Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass bei der Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden. 

    Liegen bei der Beantragung alle notwendigen Unterlagen vor, wird der Kinderreisepass direkt ausgestellt.

    Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. 

    Statt des regulären Reisepasses oder Personalausweises kann für Kinder unter 12 Jahren ein Kinderreisepass beantragt werden. Der Kinderreisepass ist maximal 12 Monate gültig. Er kann verlängert werden, solange er noch gültig ist und das Kind sein 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 

    Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass bei der Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden. 

    Liegen bei der Beantragung alle notwendigen Unterlagen vor, wird der Kinderreisepass direkt ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

    Bürgerbüros der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell in Saarburg, Kell am See oder Wincheringen

    Bürgerbüros der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell in Saarburg, Kell am See oder Wincheringen

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Saarburg-Kell - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1365

    54433 Saarburg

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@saarburg-kell.de

    Telefon Festnetz: 06581 81-0

    Fax: 06581 81-220

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2015 (von: Webservice, VG_Saarburg)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Saarburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Saarburg-Kell - Bürgerbüro Saarburg

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1365

    54433 Saarburg

    Besucheranschrift

    Am Fruchtmarkt 2 - 4

    54439 Saarburg

    Gebäude: Haus 3

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr Montag:      14 Uhr bis 16 Uhr (nur nach vorheriger Online Terminbuchung) Dienstag:      07 Uhr bis 12 Uhr Dienstag:      14 Uhr bis 16 Uhr (nur nach vorheriger Online Terminbuchung) Donnerstag: 14 Uhr bis 18 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@saarburg-kell.de

    Telefon Festnetz: 06581 81-300

    Fax: 06581 81-220

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 18.03.2023 (von: Webservice, VG_Saarburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Saarburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Formulare

    Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

    Voraussetzungen

    Hinweise für Saarburg-Kell: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Saarburg-Kell

    Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.

    Ihr Kind ist bei der Beantragung

    • im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
    • jünger als 12 Jahre (ab dem 12. Lebensjahr erhält Ihr Kind einen Personalausweis oder biometrischen Reisepass)
    • persönlich anwesend

    Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.

    Ihr Kind ist bei der Beantragung

    • im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
    • jünger als 12 Jahre (ab dem 12. Lebensjahr erhält Ihr Kind einen Personalausweis oder biometrischen Reisepass)
    • persönlich anwesend

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 05.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bürgeramt, Kinderreisepass, Verlust Kinderreisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass gestohlen, Passbehörde, mit Kindern verreisen, Urlaub, Kinderreisepass für Auslandsdeutsche, Ausstellung, Identifikation, Namensänderung, Diebstahl Kinderreisepass, Unzuständige Behörde, Änderung der Daten Kinderreisepass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)