Kinderreisepass beantragen
Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.
Beschreibung
Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.
Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.
Hinweise für Trier: Kinderreisepass beantragen
- Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt
- künftig ist für Kinder ein Personalausweis oder Reisepass zu beantragen
- Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt
- künftig ist für Kinder ein Personalausweis oder Reisepass zu beantragen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
Adresse
Postanschrift
Postfach 3470
54224 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: buergeramt@trier.de
Internet
Stichwörter
36, Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trier: Kinderreisepass beantragen
- zusätzlicher Hinweis bei getrennt lebenden Eltern /Sorgerechtigung:
- es ist ausreichend, wenn einer der Personensorgeberechtigten den Antrag stellt, allerdings muss es der Elternteil sein, bei dem das Kind gemeldet ist
- Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils ist erforderlich
- vollständigen Sorgerechtsbeschluss (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bei geschiedenen Elternteilen wenn das Kind bei dem nicht vorsprechenden Elternteil wohnhaft bzw. gemeldet ist (Vermerk der Rechtskraft muss vorhanden sein)
- es ist ausreichend, wenn einer der Personensorgeberechtigten den Antrag stellt, allerdings muss es der Elternteil sein, bei dem das Kind gemeldet ist
- Ausweisdokumente der vorsprechenden Elternteile
- Original-Geburtsurkunde oder Familienstammbuch nur, wenn das Kind noch keinen Personalausweis besitzt
- Diebstahslanzeige der Polizei bei Beantragung wegen Diebstahl
- zusätzlicher Hinweis zum biometrisches Lichtbild: auch für Babys und Kleinkinder erforderlich
- zusätzlicher Hinweis bei getrennt lebenden Eltern /Sorgerechtigung:
- es ist ausreichend, wenn einer der Personensorgeberechtigten den Antrag stellt, allerdings muss es der Elternteil sein, bei dem das Kind gemeldet ist
- Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils ist erforderlich
- vollständigen Sorgerechtsbeschluss (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bei geschiedenen Elternteilen wenn das Kind bei dem nicht vorsprechenden Elternteil wohnhaft bzw. gemeldet ist (Vermerk der Rechtskraft muss vorhanden sein)
- es ist ausreichend, wenn einer der Personensorgeberechtigten den Antrag stellt, allerdings muss es der Elternteil sein, bei dem das Kind gemeldet ist
- Ausweisdokumente der vorsprechenden Elternteile
- Original-Geburtsurkunde oder Familienstammbuch nur, wenn das Kind noch keinen Personalausweis besitzt
- Diebstahslanzeige der Polizei bei Beantragung wegen Diebstahl
- zusätzlicher Hinweis zum biometrisches Lichtbild: auch für Babys und Kleinkinder erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Passgesetz (PassG) (Passpflicht)
- § 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster)
- § 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)
- § 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)
- § 19 Passgesetz (PassG) (Zuständigkeit)
- § 25 Passgesetz (PassG) (Ordnungswidrigkeiten)
- § 2 Passverordnung (PassV) (Muster für den Kinderreisepass)
- § 5 Passverordnung (PassV) (Lichtbild)
- § 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Kosten
Hinweise für Trier: Kinderreisepass beantragen
- Gebühren werden bei Beantragung entrichtet
Zahlungsart
- auch mit EC-Karte möglich
- Gebühren werden bei Beantragung entrichtet
Zahlungsart
- auch mit EC-Karte möglich
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 05.07.2024
Stichwörter
Bürgeramt, Kinderreisepass, Verlust Kinderreisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass gestohlen, Passbehörde, mit Kindern verreisen, Urlaub, Kinderreisepass für Auslandsdeutsche, Ausstellung, Identifikation, Namensänderung, Diebstahl Kinderreisepass, Unzuständige Behörde, Änderung der Daten Kinderreisepass