Kinderreisepass Ausstellung

    Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.

    Beschreibung

    Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Hinweise für Trier: Kinderreisepass beantragen

    • Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt
    • künftig ist für Kinder ein Personalausweis oder Reisepass zu beantragen
    • Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt
    • künftig ist für Kinder ein Personalausweis oder Reisepass zu beantragen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Trier: Kinderreisepass beantragen

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: buergeramt@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36, Bürgeramt

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014 (von: RP-SC-Import)

    Technisch geändert am 11.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Trier: Kinderreisepass beantragen

    • zusätzlicher Hinweis bei getrennt lebenden Eltern /Sorgerechtigung:
      • es ist ausreichend, wenn einer der Personensorgeberechtigten den Antrag stellt, allerdings muss es der Elternteil sein, bei dem das Kind gemeldet ist
      • vollständigen Sorgerechtsbeschluss (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bei geschiedenen Elternteilen wenn das Kind bei dem nicht vorsprechenden Elternteil wohnhaft bzw. gemeldet ist (Vermerk der Rechtskraft muss vorhanden sein)
    • Ausweisdokumente der vorsprechenden Elternteile
    • Original-Geburtsurkunde oder Familienstammbuch nur, wenn das Kind noch keinen Personalausweis besitzt
    • Diebstahslanzeige der Polizei bei Beantragung wegen Diebstahl
    • zusätzlicher Hinweis zum biometrisches Lichtbild: auch für Babys und Kleinkinder erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis bei getrennt lebenden Eltern /Sorgerechtigung:
      • es ist ausreichend, wenn einer der Personensorgeberechtigten den Antrag stellt, allerdings muss es der Elternteil sein, bei dem das Kind gemeldet ist
      • vollständigen Sorgerechtsbeschluss (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bei geschiedenen Elternteilen wenn das Kind bei dem nicht vorsprechenden Elternteil wohnhaft bzw. gemeldet ist (Vermerk der Rechtskraft muss vorhanden sein)
    • Ausweisdokumente der vorsprechenden Elternteile
    • Original-Geburtsurkunde oder Familienstammbuch nur, wenn das Kind noch keinen Personalausweis besitzt
    • Diebstahslanzeige der Polizei bei Beantragung wegen Diebstahl
    • zusätzlicher Hinweis zum biometrisches Lichtbild: auch für Babys und Kleinkinder erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Trier: Kinderreisepass beantragen

    • Gebühren werden bei Beantragung entrichtet

    Zahlungsart

    • auch mit EC-Karte möglich
    • Gebühren werden bei Beantragung entrichtet

    Zahlungsart

    • auch mit EC-Karte möglich

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 05.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bürgeramt, Kinderreisepass, Verlust Kinderreisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass gestohlen, Passbehörde, mit Kindern verreisen, Urlaub, Kinderreisepass für Auslandsdeutsche, Ausstellung, Identifikation, Namensänderung, Diebstahl Kinderreisepass, Unzuständige Behörde, Änderung der Daten Kinderreisepass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)