Kinderreisepass beantragen
Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.
Hinweise für Simmern-Rheinböllen: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
Die gewünschte Dienstleistung können Sie unabhängig von Ihrem Wohnort innerhalb der Verbandsgemeinde im Bürgerbüro Simmern oder in der Außenstelle Rheinböllen beantragen.
Die gewünschte Dienstleistung können Sie unabhängig von Ihrem Wohnort innerhalb der Verbandsgemeinde im Bürgerbüro Simmern oder in der Außenstelle Rheinböllen beantragen.
Beschreibung
Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.
Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.3 Bürgerbüro Simmern
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Sowie jeden ersten Samstag im Monat von 08:00 - 12:00 Uhr. Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@sim-rhb.de
Telefon Festnetz: 06761 837-150
Kontaktperson
Frau Angelika Reiberg
Frau Tatjana Isinger
Frau Silvia Gabel
Frau Sabina Yildirim
Frau Beate Lorch
Internet
Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.3 Bürgerbüro Außenstelle Rheinböllen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@sim-rhb.de
Telefon Festnetz: 06764 39-30
Kontaktperson
Frau Sabina Yildirim
Frau Silvia Gabel
Frau Beate Lorch
Frau Tatjana Isinger
Frau Angelika Reiberg
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Passgesetz (PassG) (Passpflicht)
- § 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster)
- § 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)
- § 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)
- § 19 Passgesetz (PassG) (Zuständigkeit)
- § 25 Passgesetz (PassG) (Ordnungswidrigkeiten)
- § 2 Passverordnung (PassV) (Muster für den Kinderreisepass)
- § 5 Passverordnung (PassV) (Lichtbild)
- § 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 05.07.2024
Stichwörter
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