Kinderreisepass beantragen
Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.
Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.
Beschreibung
Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.
Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.
Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.
Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Mendig - Fachbereich 2 - Familien, Schulen, Ordnung & Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr Montag - Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Birgit Büchel
Postanschrift
Marktplatz 8
56743 Mendig
Fax: 02652 9800-19
Telefon Festnetz: 02652 9800-22
E-Mail: buergerbuero@mendig.de
E-Mail: b.buechel.vg@mendig.de
Herr Volker Schlaus
Postanschrift
Marktplatz 8
56743 Mendig
Fax: 02652 9800-26
Telefon Festnetz: 02652 9800-23
E-Mail: buergerbuero@mendig.de
E-Mail: v.schlaus.vg@mendig.de
Frau Cornelia Ockenfels
Hausanschrift
Fax: 02652 9800-19
Telefon Festnetz: 02652 9800-88
E-Mail: c.ockenfels.vg@mendig.de
E-Mail: buergerbuero@mendig.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Passgesetz (PassG) (Passpflicht)
- § 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster)
- § 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)
- § 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)
- § 19 Passgesetz (PassG) (Zuständigkeit)
- § 25 Passgesetz (PassG) (Ordnungswidrigkeiten)
- § 2 Passverordnung (PassV) (Muster für den Kinderreisepass)
- § 5 Passverordnung (PassV) (Lichtbild)
- § 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
- § 6 Paßgesetz (PaßG)
- Passverordnung (PassV)
- Art. 6.1.1.2 Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.07.2024
Stichwörter
Änderung der Daten Kinderreisepass, Kinderreisepass, Unzuständige Behörde, Kinderausweis, Verlust Kinderreisepass, Urlaub, Passbehörde, Diebstahl Kinderreisepass, Bürgeramt, Kinderreisepass gestohlen, Namensänderung, Kinderreisepass für Auslandsdeutsche, Identifikation, Ausstellung, mit Kindern verreisen