Kinderreisepass Ausstellung

    Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.

    Beschreibung

    Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Idar-Oberstein - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Maus-Straße 1

    55743 Idar-Oberstein

    Besucheranschrift

    Georg-Maus-Straße 2

    55743 Idar-Oberstein

    Gebäude: 2

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2015 (von: Webservice, ST_Idar-Oberstein)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Webservice, ST_Idar-Oberstein)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Stadt Idar-Oberstein - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Maus-Straße 1

    55743 Idar-Oberstein

    Besucheranschrift

    Georg-Maus-Straße 1

    55743 Idar-Oberstein

    Gebäude: 01

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch von 7.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr Terminvereinbarung unter https://stadt-idar-oberstein.saas.smartcjm.com/m/stadt-idar-oberstein/extern/calendar/?uid=7c846049-4da5-417b-8a6f-cbaa643e268f&wsid=fb2505bf-87cc-4701-bfb3-08b9d568a83a&lang=de

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@idar-oberstein.de

    Telefon Festnetz: 06781 64-3800

    Fax: 06781 64-9502

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.03.2015 (von: Webservice, ST_Idar-Oberstein)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, ST_Idar-Oberstein)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Idar-Oberstein: Spezielle Hinweise für Stadt Idar-Oberstein


    Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Urkunden ( z. B. zum Nachweis des Familienstandes oder der Staatsangehörigkeit) notwendig werden.
    Haben Sie Zweifel, welche Unterlagen mitzubringen sind, raten wir zur telefonischen Rückfrage unter Tel. 06781-64 3800


    Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Urkunden ( z. B. zum Nachweis des Familienstandes oder der Staatsangehörigkeit) notwendig werden.
    Haben Sie Zweifel, welche Unterlagen mitzubringen sind, raten wir zur telefonischen Rückfrage unter Tel. 06781-64 3800

    Voraussetzungen

    Hinweise für Idar-Oberstein: Spezielle Hinweise für Stadt Idar-Oberstein

    KINDERREISEPASS: WEGFALL AB 1. JANUAR 2024

    Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
    Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Bei Reisen innerhalb der EU benötigen Kinder einen Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Die Person, für die das Dokument ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung persönlich erscheinen. Dies gilt auch für minderjährige Personen.

    KINDERREISEPASS: WEGFALL AB 1. JANUAR 2024

    Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
    Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Bei Reisen innerhalb der EU benötigen Kinder einen Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Die Person, für die das Dokument ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung persönlich erscheinen. Dies gilt auch für minderjährige Personen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 05.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bürgeramt, Kinderreisepass, Verlust Kinderreisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass gestohlen, Passbehörde, mit Kindern verreisen, Urlaub, Kinderreisepass für Auslandsdeutsche, Ausstellung, Identifikation, Namensänderung, Diebstahl Kinderreisepass, Unzuständige Behörde, Änderung der Daten Kinderreisepass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)