Kinderreisepass beantragen
Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.
Beschreibung
Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.
Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.
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Frau Gabriele Becker
Frau Silke Borchers
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Frau Angelika Lamberti
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Frau Susanne Mittnacht
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Herr Andreas Schmidt
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Frau Anastasia Weber-Schüßler
Frau Monique Zillig
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Frau Sandra Flottrong
Frau Rebecca Lichtenberger
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Frau Stephanie Rollinger
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E-Mail: stephanie.rollinger@idar-oberstein.de
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Frau Kerstin Nachtigall
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Idar-Oberstein: Spezielle Hinweise für Stadt Idar-Oberstein
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Urkunden ( z. B. zum Nachweis des Familienstandes oder der Staatsangehörigkeit) notwendig werden.
Haben Sie Zweifel, welche Unterlagen mitzubringen sind, raten wir zur telefonischen Rückfrage unter Tel. 06781-64 3800
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Urkunden ( z. B. zum Nachweis des Familienstandes oder der Staatsangehörigkeit) notwendig werden.
Haben Sie Zweifel, welche Unterlagen mitzubringen sind, raten wir zur telefonischen Rückfrage unter Tel. 06781-64 3800
Voraussetzungen
Hinweise für Idar-Oberstein: Spezielle Hinweise für Stadt Idar-Oberstein
KINDERREISEPASS: WEGFALL AB 1. JANUAR 2024
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Bei Reisen innerhalb der EU benötigen Kinder einen Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Die Person, für die das Dokument ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung persönlich erscheinen. Dies gilt auch für minderjährige Personen.
KINDERREISEPASS: WEGFALL AB 1. JANUAR 2024
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Bei Reisen innerhalb der EU benötigen Kinder einen Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Die Person, für die das Dokument ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung persönlich erscheinen. Dies gilt auch für minderjährige Personen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Passgesetz (PassG) (Passpflicht)
- § 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster)
- § 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)
- § 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)
- § 19 Passgesetz (PassG) (Zuständigkeit)
- § 25 Passgesetz (PassG) (Ordnungswidrigkeiten)
- § 2 Passverordnung (PassV) (Muster für den Kinderreisepass)
- § 5 Passverordnung (PassV) (Lichtbild)
- § 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 05.07.2024
Stichwörter
Bürgeramt, Kinderreisepass, Verlust Kinderreisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass gestohlen, Passbehörde, mit Kindern verreisen, Urlaub, Kinderreisepass für Auslandsdeutsche, Ausstellung, Identifikation, Namensänderung, Diebstahl Kinderreisepass, Unzuständige Behörde, Änderung der Daten Kinderreisepass