Personalausweis beantragen
Beschreibung
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.
Der bisherige Personalausweis gilt bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Gau-Algesheim - 2.1.2 - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Rosemarie Albert
Postanschrift
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Telefon Festnetz: +49 6725 910-0
Fax: +49 6725 910-110
Frau Birgit Diehl
Postanschrift
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Fax: +49 6725 910-110
Telefon Festnetz: +49 6725 910-126
E-Mail: birgit.diehl@vg-gau-algesheim.de
Frau Manuela Ludwig
Postanschrift
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Fax: +49 6725 910-110
Telefon Festnetz: +49 6725 910-126
Frau Tanja Notheis
Frau Pamela Steinkopf
Postanschrift
Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
Fax: +49 6725 910-110
Telefon Festnetz: +49 6725 910-126
E-Mail: info@vg-gau-algesheim.de
Internet
Formulare
Vollmacht
erforderliche Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Ca. 2 Wochen.
Kosten
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Perso, Identifikation, ePass, Identitätsnachweis, Identity-Card, Ausweis