Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Beschreibung

    Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.

    Der bisherige Personalausweis gilt bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 231-BB II - Bürgerbüro Industriestraße / Zulassungsstelle

    Adresse

    Postanschrift

    Industriestraße 23

    67346 Speyer

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Bürgerbüros: Montag und Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Achtung: genereller Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (BB II).

    Kontakt

    Fax: 06232 14-1353

    Telefon Festnetz: 06232 14-1334

    E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Speyer - 231-BB I - Bürgerbüro Maximilianstraße

    Adresse

    Postanschrift

    Maximilianstraße 94

    67346 Speyer

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 14-1333

    Fax: 06232 14-1350

    E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang über die Schrannengasse (rechts neben Haupteingang)

    Datenschutzerklärung

    Informationen gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für meldepflichtige Personen.

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
    • ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
    Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 2 Wochen.

    Kosten

    • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
    • EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Perso, Identifikation, ePass, Identitätsnachweis, Identity-Card, Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de