Personalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Personalausweisbehörde des Wohnortes,
jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen),
deutsche Vertretung im Ausland
Ansprechpartner
Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorsprachen im Bürgerbüro sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (online unter  https://termin.landau.de  oder telefonisch unter 0 63 41/13 0). Ausnahmen: Für das Abgeben von Fundsachen, für Nachfragen, ob Gegenstände gefunde n bzw. abgegeben wurden, sowie für den Erwerb von Müllsäcken benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach während der Servicezeiten vorbei. Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert. Servicezeiten (nach vorherige Terminvereinbarung): Montag: 07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 07:30 – 12:00 Uhr Mittwoch: 07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Freitag 07:30 – 12:00 Uhr sowie einmal monatlich samstags von 09:30 – 11:30 Uhr und zwar an folgenden Samstagen: 25. Januar 2025 15. Februar 2025 15. März 2025 5. April 2025 17. Mai 2025 14. Juni 2025 5. Juli 2025 23. August 2025 20. September 2025 25. Oktober 2025 15. November 2025 13. Dezember 2025
Kontakt
Telefon Festnetz: 06341 13-3268
Telefon Festnetz: 06341 13-3260
Fax: 06341 13-3269
E-Mail: buergerbuero@landau.de
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Landau in der Pfalz: Vorzulegende Unterlagen
- ledige Personen, bei jeder Beantragung die Geburtsurkunde
- verheiratete Personen, bei jeder Beantragung die Eheurkunde
- eingebürgerte Personen, bei jeder Beantragung die Einbürgerungsurkunde
- ledige Personen, bei jeder Beantragung die Geburtsurkunde
- verheiratete Personen, bei jeder Beantragung die Eheurkunde
- eingebürgerte Personen, bei jeder Beantragung die Einbürgerungsurkunde
Hinweise für Landau in der Pfalz: Spezialisierung
Bei Personen ab 16 Jahren:
- ein bereits vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- eine deutsche Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsurkunde, bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde) - eine Kopie ist ausreichend - bzw. eine Einbürgerungsurkunde oder ein Spätaussiedlernachweis.
- 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Der Ausweis muss wegen der Unterschriftsleistung persönlich beantragt werden!
Bei Personen unter 16 Jahren:
- ein bereits vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- eine deutsche Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsukraunde, bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde) - eine Kopie ist ausreichend - bzw. eine Einbürgerungsurkunde oder ein Spätaussiedlernachweis.
- 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Einverständniserklärung, welche von beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss.
- Ausweis der Mutter und des Vaters oder Kopie der Ausweise
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Gerichtsurteil, Sorgeerklärung)
- Das persönliche Erscheinen eines Erziehungsberechtigten und des Kindes
Bei Personen ab 16 Jahren:
- ein bereits vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- eine deutsche Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsurkunde, bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde) - eine Kopie ist ausreichend - bzw. eine Einbürgerungsurkunde oder ein Spätaussiedlernachweis.
- 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Der Ausweis muss wegen der Unterschriftsleistung persönlich beantragt werden!
Bei Personen unter 16 Jahren:
- ein bereits vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- eine deutsche Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsukraunde, bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde) - eine Kopie ist ausreichend - bzw. eine Einbürgerungsurkunde oder ein Spätaussiedlernachweis.
- 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Einverständniserklärung, welche von beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss.
- Ausweis der Mutter und des Vaters oder Kopie der Ausweise
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Gerichtsurteil, Sorgeerklärung)
- Das persönliche Erscheinen eines Erziehungsberechtigten und des Kindes
Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)
Kosten
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024
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