Personalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Der Personalausweis ist mit einer Online-Ausweisfunktion ausgestattet, die den Einsatz im Internet ermöglicht (z.B. Online Beantragung eines Führungszeugnisses, KBA, usw.)
Wie bisher hat der Personalausweis reine Identitätsfunktion.
Die Abgabe des Fingerabdruckes ist ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend, die Leistung der Unterschrift ist vom 6. bis 10. Lebensjahr möglich, aber keine Pflicht. Ab dem 10. Lebensjahr muss die Unterschrift jedoch geleistet werden. Die Anwesenheit des Kindes ist Pflicht.
Von Reisen mit Dokumenten die als verloren bzw. wieder aufgefunden wurden wird abgeraten, es kann zu Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt führen.
Ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie auch im Internet unter www.personalausweisportal.de sowie www.bundesdruckerei.de.
Der Personalausweis ist mit einer Online-Ausweisfunktion ausgestattet, die den Einsatz im Internet ermöglicht (z.B. Online Beantragung eines Führungszeugnisses, KBA, usw.)
Wie bisher hat der Personalausweis reine Identitätsfunktion.
Die Abgabe des Fingerabdruckes ist ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend, die Leistung der Unterschrift ist vom 6. bis 10. Lebensjahr möglich, aber keine Pflicht. Ab dem 10. Lebensjahr muss die Unterschrift jedoch geleistet werden. Die Anwesenheit des Kindes ist Pflicht.
Von Reisen mit Dokumenten die als verloren bzw. wieder aufgefunden wurden wird abgeraten, es kann zu Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt führen.
Ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie auch im Internet unter www.personalausweisportal.de sowie www.bundesdruckerei.de.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Personalausweisbehörde des Wohnortes,
jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen),
deutsche Vertretung im Ausland
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Wenn Sie mit Hauptwohnung in unserer Verbandsgemeinde gemeldet sind, können Sie Ihren Personalausweis bei uns im Bürgerbüro beantragen. Wegen Ihrer Unterschrift und der Abgabe der Fingerabdrücke (Pflicht ab August 2021) ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Wenn Sie mit Hauptwohnung in unserer Verbandsgemeinde gemeldet sind, können Sie Ihren Personalausweis bei uns im Bürgerbüro beantragen. Wegen Ihrer Unterschrift und der Abgabe der Fingerabdrücke (Pflicht ab August 2021) ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 2 - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Renate Grün
Besucheranschrift
Fax: 02661 6268-201
E-Mail: renate.gruen@bad-marienberg.de
Telefon Festnetz: 02661 6268-280
Herr Daniel Luck
Besucheranschrift
E-Mail: daniel.luck@bad-marienberg.de
Fax: 02661 6268-201
Telefon Festnetz: 02661 6268-282
Frau Heike Dräger
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02661 6268-284
E-Mail: Heike.Draeger@bad-marienberg.de
Fax: 02661 6268-201
Frau Sabine Lichtenthäler
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02661 6268-285
E-Mail: Sabine.Lichtenthaeler@bad-marienberg.de
Fax: 02661 6268-201
Herr Christoph Schütz
Besucheranschrift
E-Mail: christoph.schuetz@bad-marienberg.de
Telefon Festnetz: 02661 6268-286
Fax: 02661 6268-201
Frau Karin Nusch
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02661 6268-283
Fax: 02661 6268-201
E-Mail: Karin.Nusch@bad-marienberg.de
Frau Jennifer Müller
Besucheranschrift
E-Mail: Jennifer.Mueller@bad-marienberg.de
Fax: 02661 6268-201
Telefon Festnetz: 02661 6268-281
Internet
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
- vorhandener Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde (nur bei Erstantrag oder Verlust)
- Eheurkunde bzw. Stammbuch (nach Eheschließung)
- bei Minderjährigen unter 16 Jahren: Unterschrift beider Sorgeberechtigten (ggf. durch Vollmacht eines Sorgeberechtigten)
- bei alleinigem Sorgerecht: Negativbescheinigung des Jugendamtes oder Sorgerechtsbeschluss
- vorhandener Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde (nur bei Erstantrag oder Verlust)
- Eheurkunde bzw. Stammbuch (nach Eheschließung)
- bei Minderjährigen unter 16 Jahren: Unterschrift beider Sorgeberechtigten (ggf. durch Vollmacht eines Sorgeberechtigten)
- bei alleinigem Sorgerecht: Negativbescheinigung des Jugendamtes oder Sorgerechtsbeschluss
Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
- Geltungsdauer für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Geltungsdauer für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
- Geltungsdauer für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Geltungsdauer für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Ihr Personalausweis liegt nach ca. 2-3 Wochen zur Abholung im Bürgerbüro bereit. Sie erhalten rechtzeitig eine entsprechende Benachrichtigung.
Ihr Personalausweis liegt nach ca. 2-3 Wochen zur Abholung im Bürgerbüro bereit. Sie erhalten rechtzeitig eine entsprechende Benachrichtigung.
Kosten
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
- 37,00 Euro ab dem 24. Lebensjahr
- 22,80 Euro unter 24 Jahren
- 10,00 Euro vorläufiger Personalausweis
- EC-Kartenzahlung möglich
- 37,00 Euro ab dem 24. Lebensjahr
- 22,80 Euro unter 24 Jahren
- 10,00 Euro vorläufiger Personalausweis
- EC-Kartenzahlung möglich
Hinweise (Besonderheiten)
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Von Reisen mit Dokumenten, die verloren gemeldet oder wieder aufgefunden wurden, wird abgeraten. Es kann zu Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt führen.
Online Ausweisfunktion
Mit dem Personalausweis ist es möglich, sich im Internet auszuweisen. Dafür muss die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des Personalausweises eingeschaltet sein. Mit der Online-Ausweisfunktion können erforderliche persönliche Angaben elektronisch übermittelt werden. Eine Freischaltung der Online-Ausweisfunktion erfolgt bei allen Personen ab 16 Jahren automatisch.
Zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion erhalten Sie, wie auch bei EC-Karte oder Kreditkarte, nach der Beantragung des Personalausweises einen PIN-Brief mit einer 5-stelligen Aktivierungs-PIN, der PUK-Nummer und einem Sperrkennwort per Post von der Bundesdruckerei.
Vor der ersten Verwendung der Online-Ausweisfunktion muss die 5-stellige Aktivierungs-PIN (Transport-PIN) durch eine 6-stellige PIN ersetzt werden. Dies kann entweder bei Abholung gebührenfrei im Bürgerbüro, mithilfe eines Lesegerätes oder des Smartphones (z.B AusweisApp2) von zu Hause aus erfolgen. Ohne diese persönliche PIN-Nummer ist die Online-Ausweisfunktion nicht nutzbar. Bei der Antragsstellung erhalten Sie von uns eine entsprechende Informationsbroschüre.
Beantragung für Personen unter 16 Jahren
Die Beantragung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren bedarf zusätzlich der Anwesenheit eines Personensorgeberechtigten, die Einverständniserklärung des zweiten Elternteils kann durch Vollmacht nachgewiesen werden.
Von Reisen mit Dokumenten, die verloren gemeldet oder wieder aufgefunden wurden, wird abgeraten. Es kann zu Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt führen.
Online Ausweisfunktion
Mit dem Personalausweis ist es möglich, sich im Internet auszuweisen. Dafür muss die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des Personalausweises eingeschaltet sein. Mit der Online-Ausweisfunktion können erforderliche persönliche Angaben elektronisch übermittelt werden. Eine Freischaltung der Online-Ausweisfunktion erfolgt bei allen Personen ab 16 Jahren automatisch.
Zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion erhalten Sie, wie auch bei EC-Karte oder Kreditkarte, nach der Beantragung des Personalausweises einen PIN-Brief mit einer 5-stelligen Aktivierungs-PIN, der PUK-Nummer und einem Sperrkennwort per Post von der Bundesdruckerei.
Vor der ersten Verwendung der Online-Ausweisfunktion muss die 5-stellige Aktivierungs-PIN (Transport-PIN) durch eine 6-stellige PIN ersetzt werden. Dies kann entweder bei Abholung gebührenfrei im Bürgerbüro, mithilfe eines Lesegerätes oder des Smartphones (z.B AusweisApp2) von zu Hause aus erfolgen. Ohne diese persönliche PIN-Nummer ist die Online-Ausweisfunktion nicht nutzbar. Bei der Antragsstellung erhalten Sie von uns eine entsprechende Informationsbroschüre.
Beantragung für Personen unter 16 Jahren
Die Beantragung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren bedarf zusätzlich der Anwesenheit eines Personensorgeberechtigten, die Einverständniserklärung des zweiten Elternteils kann durch Vollmacht nachgewiesen werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 29.08.2024
Stichwörter
Lichtbildausweis, Perso, PA, neuer Personalausweis, Ausweis ausstellen, Beantragung, Identitätsdokument, elektronischer Personalausweis, Identitätsnachweis, Neuer PA, Personalausweis, Personaldokument, Ausweis beantragen, Ausweis, Passbild, Personalausweis beantragen