Verwendung des Landeswappens Genehmigung

    Hoheitszeichen des Landes

    Beschreibung

    Das Landeswappen hat die Form des heraldischen Rundschildes. Dieser ist durch eine aufsteigende eingebogene Spitze gespalten und zeigt rechts in silbernem Feld ein rotes durchgehendes Kreuz, links in rotem Feld ein silbernes sechsspeichiges Rad und in der aufsteigenden schwarzen Spitze einen rotgekrönten, rotbewehrten goldenen Löwen. Das Wappen ist von einer goldenen Volkskrone (Weinlaub) überhöht.

    Mit dem Trierer Kreuz, dem Mainzer Rad und dem pfälzischen Löwen repräsentiert es die drei rheinischen Kurfürstentümer, die historisch bedeutsamsten Territorien auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Ihr herausragender verfassungsrechtlicher Rang machte sie nach dem Deutschen Kaiser zu den einflussreichsten und wichtigsten Funktionsträgern des Alten Reichs.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz

    Aktuelles

    Die Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz führt die Geschäfte der Landesregierung bzw. die der Ministerpräsidentin.

    Beschreibung

    Die Staatskanzlei

    Die Ministerpräsidentin bestimmt die Richtlinien der Politik und leitet die Geschäfte der Landesregierung. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben steht ihr die Staatskanzlei zur Verfügung, die von der Chefin der Staatskanzlei geleitet wird. Die Staatskanzlei hat, wie die Ministerien, den Rang einer obersten Landesbehörde. Als zentrale Koordinierungsstelle für die gesamte Regierungspolitik besitzt sie eine herausragende politische Bedeutung. Die Kanzlei unterhält ständigen Kontakt mit den Ministerien und mit anderen Landesbehörden, so dass sie die Ministerpräsidentin jederzeit über deren Arbeit informieren kann. In der Staatskanzlei werden die Sitzungen des wöchentlich tagenden Ministerrats vorbereitet sowie die Ausführung der Beschlüsse kontrolliert. Die Beantwortung sämtlicher Anfragen des Landtages an die Landesregierung wird koordiniert. Die Staatskanzlei hat mithin auch die Funktion eines Sekretariats für die Landesregierung. Die Fülle ihrer Aufgaben und die direkte Zuarbeit für die Ministerpräsidentin verleihen der Staatskanzlei eine zentrale Stellung im politischen Gefüge unseres Landes. Es ist deshalb nicht übertrieben, die Staatskanzlei als die "Schaltzentrale" der Regierungspolitik zu bezeichnen.

    Die Zuständigkeiten der Staatskanzlei umfassen neben den klassischen Verwaltungsbereichen (Haushalt, Personal, Organisation) insbesondere folgende Aufgaben:

    • die Beratung und Unterstützung der Ministerpräsidentin bei der Festlegung und Umsetzung der Richtlinien der Politik;
    • die Unterstützung der Ministerpräsidentin in ihrer Funktion als Staatsoberhaupt, in der sie unter anderem das Land nach außen vertritt.
    • die geschäftsmäßige Betreuung der Regierungsplanung gemäß § 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien, die Staatskanzlei und die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union (GGO);
    • die Vorbereitung von Regierungserklärungen und die Überwachung ihrer Umsetzung;
    • die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung;
    • die Erarbeitung medienpolitischer Initiativen der Ministerpräsidentin;
    • die Koordinierung der Medienangelegenheiten der Länder (Vorsitzland der Rundfunkkommission) auch gegenüber dem Bund und der Europäischen Union
    • die Koordinierung von Organisationsfragen der Landesregierung;
    • die protokollarischen Angelegenheiten sowie die Aufgaben im Rahmen des Veranstaltungsmanagements, der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen, der internationalen Partnerschaften, der Außenbeziehungen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit;
    • die Ressortkoordinierung, insbesondere Entscheidungsvorbereitung für Ministerrat und Staatssekretärskonferenz in Landes- und Bundesangelegen­ heiten (einschließlich Bundesrat);
    • die Vorbereitung gemeinsamer Sitzungen des Ministerrats mit anderen Regierungen und relevanten gesellschaftlichen Gruppen wie z.B. Kirchen, Gewerkschaften und Unternehmensvertretern;
    • die Vorbereitung der Konferenzen der Chefs der Staats- und Senatskanzleien sowie der Ministerpräsidenten;
    • die Geschäftsführung bezüglich der Zusammenarbeit zwischen den Verfassungsorganen Landtag und Landesregierung;
    • die Vorbereitung der Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen der Landesregierung sowie die Herausgabe und Redaktion des Gesetz- und Verordnungsblattes, des Ministerialblattes und des Staatsanzeigers. 

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Altmeier-Allee 1

    55116 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 16-0

    Fax: +49 6131 16-4771

    E-Mail: Poststelle@stk.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 12.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen - Zentraler Service

    Adresse

    Hausanschrift

    Elisabethenstraße 1

    55576 Sprendlingen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr  Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-sg.de

    Telefon Festnetz: 06701 201-0

    Fax: 06701 201-9000

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2018 (von: Webservice, VG_Sprendlingen-Gensingen)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, VG_Sprendlingen-Gensingen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Die Verwendung des offiziellen Landeswappen obliegt lediglich staatlichen Organen, den Landesbehörden und die im Landesgesetz festgelegten weiteren Institutionen wie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen und Hoheitsaufgaben wahrnehmen. Ihnen kann das Recht zur Führung des Landessiegels und des Amtsschildes von dem Ministerpräsidenten auf Vorschlag des zuständigen Fachministers verliehen werden.

    Das Land Rheinland-Pfalz stellt ebenfalls ein Wappenzeichen zur Verfügung, welches ohne Genehmigung frei verwendet werden kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Kleinen Landessiegel und der aktuellen Lizenzliste erhalten Sie auf der Internetseite der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch STK am 20.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wappen, Flaggen, Siegel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)