Hoheitszeichen des Landes
Beschreibung
Das Landeswappen hat die Form des heraldischen Rundschildes. Dieser ist durch eine aufsteigende eingebogene Spitze gespalten und zeigt rechts in silbernem Feld ein rotes durchgehendes Kreuz, links in rotem Feld ein silbernes sechsspeichiges Rad und in der aufsteigenden schwarzen Spitze einen rotgekrönten, rotbewehrten goldenen Löwen. Das Wappen ist von einer goldenen Volkskrone (Weinlaub) überhöht.
Mit dem Trierer Kreuz, dem Mainzer Rad und dem pfälzischen Löwen repräsentiert es die drei rheinischen Kurfürstentümer, die historisch bedeutsamsten Territorien auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Ihr herausragender verfassungsrechtlicher Rang machte sie nach dem Deutschen Kaiser zu den einflussreichsten und wichtigsten Funktionsträgern des Alten Reichs.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Die Staatskanzlei
Die Ministerpräsidentin bestimmt die Richtlinien der Politik und leitet die Geschäfte der Landesregierung. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben steht ihr die Staatskanzlei zur Verfügung, die von der Chefin der Staatskanzlei geleitet wird. Die Staatskanzlei hat, wie die Ministerien, den Rang einer obersten Landesbehörde. Als zentrale Koordinierungsstelle für die gesamte Regierungspolitik besitzt sie eine herausragende politische Bedeutung. Die Kanzlei unterhält ständigen Kontakt mit den Ministerien und mit anderen Landesbehörden, so dass sie die Ministerpräsidentin jederzeit über deren Arbeit informieren kann. In der Staatskanzlei werden die Sitzungen des wöchentlich tagenden Ministerrats vorbereitet sowie die Ausführung der Beschlüsse kontrolliert. Die Beantwortung sämtlicher Anfragen des Landtages an die Landesregierung wird koordiniert. Die Staatskanzlei hat mithin auch die Funktion eines Sekretariats für die Landesregierung. Die Fülle ihrer Aufgaben und die direkte Zuarbeit für die Ministerpräsidentin verleihen der Staatskanzlei eine zentrale Stellung im politischen Gefüge unseres Landes. Es ist deshalb nicht übertrieben, die Staatskanzlei als die "Schaltzentrale" der Regierungspolitik zu bezeichnen.
Die Zuständigkeiten der Staatskanzlei umfassen neben den klassischen Verwaltungsbereichen (Haushalt, Personal, Organisation) insbesondere folgende Aufgaben:
- die Beratung und Unterstützung der Ministerpräsidentin bei der Festlegung und Umsetzung der Richtlinien der Politik;
- die Unterstützung der Ministerpräsidentin in ihrer Funktion als Staatsoberhaupt, in der sie unter anderem das Land nach außen vertritt.
- die geschäftsmäßige Betreuung der Regierungsplanung gemäß § 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien, die Staatskanzlei und die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union (GGO);
- die Vorbereitung von Regierungserklärungen und die Überwachung ihrer Umsetzung;
- die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung;
- die Erarbeitung medienpolitischer Initiativen der Ministerpräsidentin;
- die Koordinierung der Medienangelegenheiten der Länder (Vorsitzland der Rundfunkkommission) auch gegenüber dem Bund und der Europäischen Union
- die Koordinierung von Organisationsfragen der Landesregierung;
- die protokollarischen Angelegenheiten sowie die Aufgaben im Rahmen des Veranstaltungsmanagements, der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen, der internationalen Partnerschaften, der Außenbeziehungen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit;
- die Ressortkoordinierung, insbesondere Entscheidungsvorbereitung für Ministerrat und Staatssekretärskonferenz in Landes- und Bundesangelegen heiten (einschließlich Bundesrat);
- die Vorbereitung gemeinsamer Sitzungen des Ministerrats mit anderen Regierungen und relevanten gesellschaftlichen Gruppen wie z.B. Kirchen, Gewerkschaften und Unternehmensvertretern;
- die Vorbereitung der Konferenzen der Chefs der Staats- und Senatskanzleien sowie der Ministerpräsidenten;
- die Geschäftsführung bezüglich der Zusammenarbeit zwischen den Verfassungsorganen Landtag und Landesregierung;
- die Vorbereitung der Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen der Landesregierung sowie die Herausgabe und Redaktion des Gesetz- und Verordnungsblattes, des Ministerialblattes und des Staatsanzeigers.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
Die Verwendung des offiziellen Landeswappen obliegt lediglich staatlichen Organen, den Landesbehörden und die im Landesgesetz festgelegten weiteren Institutionen wie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen und Hoheitsaufgaben wahrnehmen. Ihnen kann das Recht zur Führung des Landessiegels und des Amtsschildes von dem Ministerpräsidenten auf Vorschlag des zuständigen Fachministers verliehen werden.
Das Land Rheinland-Pfalz stellt ebenfalls ein Wappenzeichen zur Verfügung, welches ohne Genehmigung frei verwendet werden kann.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Kleinen Landessiegel und der aktuellen Lizenzliste erhalten Sie auf der Internetseite der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 20.05.2019
Stichwörter
Siegel, Flaggen, Wappen