Hundesteuer Anmeldung

    Hundehaltung anmelden

    Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

    Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

    • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

    Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste, Organisation und Finanzen

    Adresse

    Postanschrift

    Mühltorstraße 25

    67245 Lambsheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 3791-0

    Fax: 06233 3791-150

    E-Mail: info@lambsheim-hessheim.de

    Kontaktperson

    • Frau Katrin Baudisch
      Postanschrift

      Mühltorstraße 25

      67245 Lambsheim

      Gebäude: Verwaltungsstelle Lambsheim

      Telefon Festnetz: 06233 3791-135

      E-Mail: k.baudisch@lambsheim-hessheim.de

    Internet

    Formulare

    Abmeldung eines Hundes
    Abmeldung eines Hundes

    Weitere Informationen

    Zentrale Dienste, Organisation & Finanzen

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

    Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.

    Formulare

    Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Haushaltssatzung

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Kosten

    Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Lambsheim-Heßheim: Hundehaltung anmelden

    Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Satzungen der jeweiligen Ortsgemeinde. Die Hundesteuer wird jährlich fällig.

    Ortsgemeinde Beindersheim: 1. Hund: 45,00€, 2. Hund: 96,00€ jeder weiterer Hund: 120,00€ 1Jahr steuerfrei aus Tierheim: ja

    Ortsgemeinde Großniedesheim: 1. Hund: 90,00€, 2. Hund: 150,00€ jeder weiterer Hund: 180,00€ 1Jahr steuerfrei aus Tierheim: ja

    Ortsgemeinde Heßheim: 1. Hund: 72,00€, 2. Hund: 84,00€ jeder weiterer Hund: 84,00€ 1Jahr steuerfrei aus Tierheim: nein

    Ortsgemeinde Heuchelheim: 1. Hund: 84,00€, 2. Hund: 108,00€ jeder weiterer Hund: 180,00€ 1Jahr steuerfrei aus Tierheim: nein

    Ortsgemeinde Kleinniedesheim: 1. Hund: 72,00€, 2. Hund: 96,00€ jeder weiterer Hund: 96,00€ 1Jahr steuerfrei aus Tierheim: nein

    Ortsgemeinde Lambsheim: 1. Hund: 72,00€, 2. Hund: 84,00€ jeder weiterer Hund: 96,00€ 1Jahr steuerfrei aus Tierheim: ja

    Hinweise (Besonderheiten)

    Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

    Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    anmelden, Hundesteuer, Hund, Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de