Hundehaltung anmelden
Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.
Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,
- bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.
Online-Dienste
Hundesteuer - Anmeldung (SEPA)
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Hundesteuer Abmeldung (DIN A4)
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Hundesteuer Anmeldung (DIN A4)
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Zahlung in einer Fälligkeit - Antrag (DIN A4)
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Lahnstein
Adresse
Postfachadresse
Postfach 21 80
56108 Lahnstein
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Lahnstein Gesamte Verwaltung Montag 08:30 - 11:30 Uhr Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr & 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Hiervon ausgenommen sind die Öffnungszeiten des Service-Centers, der Touristinformation, der Stadtbücherei, des Stadtarchivs, des Jugendkulturzentrums, der Stadthallenverwaltung und der Städtischen Bühne Lahnstein im Nassau-Sporkenburger Hof. Telefonische Terminvereinbarung Sie können weitere Termine außerhalb dieser Öffnungszeiten mit Ihren Sachbearbeitern absprechen. Service-Center, Westallee 5-7 Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadtkasse Lahnstein
Empfänger: Stadtkasse Lahnstein
IBAN: DE39 5709 2800 0200 1681 00
BIC: GENODE51DIE
Bankinstitut: Volksbank Rhein-Lahn eG
Stadtkasse Lahnstein
Empfänger: Stadtkasse Lahnstein
IBAN: DE31 5105 0015 0656 0628 00
BIC: NASSDE55xxx
Bankinstitut: Nassauische Sparkasse Lahnstein
Stadt Lahnstein - 1.2.2 Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anja Pfaff
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Fax: +49 2621 914-330
Telefon Festnetz: +49 2621 914-167
E-Mail: a.pfaff@lahnstein.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.
Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.
Formulare
Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Haushaltssatzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Kosten
Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
anmelden, Hundesteuer, Hund, Haustier