Hundesteuer Anmeldung

    Hundehaltung anmelden

    Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

    Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

    • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

    Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - 4-Finanzen

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstr. 1

    56281 Emmelshausen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 Uhr - 12:15 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06747 121-0

    Fax: 06747 121-159

    E-Mail: rathaus@vg-hm.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

    Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.

    Formulare

    Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.

    Hinweise für Hunsrück-Mittelrhein: Hundehaltung anmelden

    Bei der Anmeldung Ihres Hundes bitten wir um Angabe der Rasse. 

    Sollte es sich bei Ihrem Hund um einen Mischling handeln, bitten wir um Mitteilung der eingekreuzten Rassen.

    Bitte verwenden Sie hierfür das nachstehende Formular:

    Anmeldeformular Hundesteuer.pdf

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Haushaltssatzung

    Hinweise für Hunsrück-Mittelrhein: Hundehaltung anmelden

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen und die Festsetzung der Hebesätze in den Haushaltssatzungen finden Sie über den angeführten Link.

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Kosten

    Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hunsrück-Mittelrhein: Hundehaltung anmelden

    Hebesätze Hundesteuer

    Stand: 15.02.2023

    Ortsgemeinde

    1. Hund

    2. Hund 

    je weiterer Hund

    1. gefährlicher Hund

    2. gefährlicher Hund

    je weiterer gefährlicher Hund

    €/Jahr

    €/Jahr

    €/Jahr

    €/Jahr

    €/Jahr

    €/Jahr

    Badenhard

    35

    55

    70

    300

    500

    700

    Beulich

    50

    100

    150

    500

    600

    700

    Bickenbach

    24

    48

    60

    500

    750

    1000

    Birkheim

    30

    60

    120

    300

    500

    700

    Damscheid

    66

    102

    132

    Dörth

    30

    42

    60

    300

    500

    700

    Emmelshausen

    88

    110

    140

    400

    800

    1200

    Gondershausen

    72

    108

    144

    480

    720

    960

    Halsenbach

    75

    105

    135

    350

    550

    750

    Hausbay

    30

    48

    60

    300

    480

    600

    Hungenroth

    48

    72

    96

    300

    500

    700

    Karbach

    48

    72

    96

    500

    600

    700

    Kratzenburg

    50

    80

    120

    500

    600

    800

    Laudert

    78

    102

    132

    300

    450

    600

    Leiningen

    48

    60

    72

    480

    600

    720

    Lingerhahn

    40

    100

    200

    300

    500

    1000

    Maisborn

    42

    102

    204

    500

    750

    1000

    Mermuth

    40

    55

    75

    500

    600

    700

    Morshausen

    48

    80

    120

    600

    1200

    1800

    Mühlpfad

    24

    48

    96

    500

    600

    700

    Ney

    48

    72

    96

    500

    600

    700

    Niederburg

    80

    110

    150

    300

    480

    720

    Niedert

    24

    36

    60

    500

    750

    1000

    Norath

    48

    96

    120

    500

    600

    700

    Oberwesel

    96

    132

    168

    480

    600

    720

    Perscheid

    75

    100

    125

    300

    450

    600

    Pfalzfeld

    60

    120

    192

    600

    1200

    1920

    Sankt Goar

    78

    132

    168

    180

    200

    220

    Schwall

    45

    70

    95

    45

    70

    95

    Thörlingen

    40

    80

    120

    500

    750

    1000

    Urbar

    78

    102

    144

    300

    480

    720

    Utzenhain

    48

    76

    108

    500

    750

    1000

    Wiebelsheim

    60

    90

    120

    300

    450

    600

    Hinweise (Besonderheiten)

    Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

    Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    anmelden, Hundesteuer, Hund, Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de