Hundesteuer Anmeldung

    Hundehaltung anmelden

    Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

    Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

    • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

    Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - 4-Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 1

    56281 Emmelshausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 Uhr - 12:15 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@vg-hm.de

    Telefon Festnetz: 06747 121-0

    Fax: 06747 121-159

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, VG_Emmelshausen)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Hunsrück-Mittelrhein)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

    Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.

    Formulare

    Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.

    Hinweise für Hunsrück-Mittelrhein: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein

    Bei der Anmeldung Ihres Hundes bitten wir um Angabe der Rasse. 

    Sollte es sich bei Ihrem Hund um einen Mischling handeln, bitten wir um Mitteilung der eingekreuzten Rassen.

    Bitte verwenden Sie hierfür das nachstehende Formular:

    Anmeldeformular Hundesteuer.pdf

    Bei der Anmeldung Ihres Hundes bitten wir um Angabe der Rasse. 

    Sollte es sich bei Ihrem Hund um einen Mischling handeln, bitten wir um Mitteilung der eingekreuzten Rassen.

    Bitte verwenden Sie hierfür das nachstehende Formular:

    Anmeldeformular Hundesteuer.pdf

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Haushaltssatzung

    Hinweise für Hunsrück-Mittelrhein: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen und die Festsetzung der Hebesätze in den Haushaltssatzungen finden Sie über den angeführten Link.

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen und die Festsetzung der Hebesätze in den Haushaltssatzungen finden Sie über den angeführten Link.

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Kosten

    Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hunsrück-Mittelrhein: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein

    Hebesätze Hundesteuer

    Stand: 15.02.2023

    Ortsgemeinde
    1. Hund
    2. Hund 
    je weiterer Hund
    1. gefährlicher Hund
    2. gefährlicher Hund
    je weiterer gefährlicher Hund

    €/Jahr
    €/Jahr
    €/Jahr
    €/Jahr
    €/Jahr
    €/Jahr
    Badenhard355570300500700Beulich50100150500600700Bickenbach2448605007501000Birkheim3060120300500700Damscheid66102132


    Dörth304260300500700Emmelshausen881101404008001200Gondershausen72108144480720960Halsenbach75105135350550750Hausbay304860300480600Hungenroth487296300500700Karbach487296500600700Kratzenburg5080120500600800Laudert78102132300450600Leiningen486072480600720Lingerhahn401002003005001000Maisborn421022045007501000Mermuth405575500600700Morshausen488012060012001800Mühlpfad244896500600700Ney487296500600700Niederburg80110150300480720Niedert2436605007501000Norath4896120500600700Oberwesel96132168480600720Perscheid75100125300450600Pfalzfeld6012019260012001920Sankt Goar78132168180200220Schwall457095457095Thörlingen40801205007501000Urbar78102144300480720Utzenhain48761085007501000Wiebelsheim6090120300450600

    Hebesätze Hundesteuer

    Stand: 15.02.2023

    Ortsgemeinde
    1. Hund
    2. Hund 
    je weiterer Hund
    1. gefährlicher Hund
    2. gefährlicher Hund
    je weiterer gefährlicher Hund

    €/Jahr
    €/Jahr
    €/Jahr
    €/Jahr
    €/Jahr
    €/Jahr
    Badenhard355570300500700Beulich50100150500600700Bickenbach2448605007501000Birkheim3060120300500700Damscheid66102132


    Dörth304260300500700Emmelshausen881101404008001200Gondershausen72108144480720960Halsenbach75105135350550750Hausbay304860300480600Hungenroth487296300500700Karbach487296500600700Kratzenburg5080120500600800Laudert78102132300450600Leiningen486072480600720Lingerhahn401002003005001000Maisborn421022045007501000Mermuth405575500600700Morshausen488012060012001800Mühlpfad244896500600700Ney487296500600700Niederburg80110150300480720Niedert2436605007501000Norath4896120500600700Oberwesel96132168480600720Perscheid75100125300450600Pfalzfeld6012019260012001920Sankt Goar78132168180200220Schwall457095457095Thörlingen40801205007501000Urbar78102144300480720Utzenhain48761085007501000Wiebelsheim6090120300450600

    Hinweise (Besonderheiten)

    Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

    Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Haustier, anmelden, Hundesteuer, Hund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)