Hundehaltung anmelden
Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.
Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,
- bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - 4-Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr - 12:15 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nicole Wagner
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06747 121-149
Fax: 06747 121-159
E-Mail: n.wagner@vg-hm.de
Frau Simone Richard
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstraße 1
56281 Emmelshausen
Fax: 06747 121-159
Telefon Festnetz: 06747 121-180
E-Mail: s.richard@vg-hm.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.
Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.
Formulare
Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.
Hinweise für Hunsrück-Mittelrhein: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein
Bei der Anmeldung Ihres Hundes bitten wir um Angabe der Rasse.
Sollte es sich bei Ihrem Hund um einen Mischling handeln, bitten wir um Mitteilung der eingekreuzten Rassen.
Bitte verwenden Sie hierfür das nachstehende Formular:
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Haushaltssatzung
Hinweise für Hunsrück-Mittelrhein: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen und die Festsetzung der Hebesätze in den Haushaltssatzungen finden Sie über den angeführten Link.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Kosten
Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hunsrück-Mittelrhein: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein
Hebesätze Hundesteuer
Stand: 15.02.2023
Ortsgemeinde1. Hund
2. Hund
je weiterer Hund
1. gefährlicher Hund
2. gefährlicher Hund
je weiterer gefährlicher Hund
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
Badenhard355570300500700Beulich50100150500600700Bickenbach2448605007501000Birkheim3060120300500700Damscheid66102132
Dörth304260300500700Emmelshausen881101404008001200Gondershausen72108144480720960Halsenbach75105135350550750Hausbay304860300480600Hungenroth487296300500700Karbach487296500600700Kratzenburg5080120500600800Laudert78102132300450600Leiningen486072480600720Lingerhahn401002003005001000Maisborn421022045007501000Mermuth405575500600700Morshausen488012060012001800Mühlpfad244896500600700Ney487296500600700Niederburg80110150300480720Niedert2436605007501000Norath4896120500600700Oberwesel96132168480600720Perscheid75100125300450600Pfalzfeld6012019260012001920Sankt Goar78132168180200220Schwall457095457095Thörlingen40801205007501000Urbar78102144300480720Utzenhain48761085007501000Wiebelsheim6090120300450600
Hinweise (Besonderheiten)
Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
anmelden, Hund, Haustier, Hundesteuer