Hundehaltung anmelden
Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.
Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,
- bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - 4-Finanzen
Adresse
Postanschrift
Rathausstr. 1
56281 Emmelshausen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr - 12:15 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nicole Wagner
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstraße 1
56281 Emmelshausen
Telefon Festnetz: 06747 121-149
Fax: 06747 121-159
E-Mail: n.wagner@vg-hm.de
Frau Simone Richard
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstraße 1
56281 Emmelshausen
Fax: 06747 121-159
Telefon Festnetz: 06747 121-180
E-Mail: s.richard@vg-hm.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.
Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.
Formulare
Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.
Hinweise für Hunsrück-Mittelrhein: Hundehaltung anmelden
Bei der Anmeldung Ihres Hundes bitten wir um Angabe der Rasse.
Sollte es sich bei Ihrem Hund um einen Mischling handeln, bitten wir um Mitteilung der eingekreuzten Rassen.
Bitte verwenden Sie hierfür das nachstehende Formular:
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Haushaltssatzung
Hinweise für Hunsrück-Mittelrhein: Hundehaltung anmelden
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen und die Festsetzung der Hebesätze in den Haushaltssatzungen finden Sie über den angeführten Link.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Kosten
Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hunsrück-Mittelrhein: Hundehaltung anmelden
Hebesätze Hundesteuer
Stand: 15.02.2023
Ortsgemeinde
1. Hund
2. Hund
je weiterer Hund
1. gefährlicher Hund
2. gefährlicher Hund
je weiterer gefährlicher Hund
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
€/Jahr
Badenhard
35
55
70
300
500
700
Beulich
50
100
150
500
600
700
Bickenbach
24
48
60
500
750
1000
Birkheim
30
60
120
300
500
700
Damscheid
66
102
132
Dörth
30
42
60
300
500
700
Emmelshausen
88
110
140
400
800
1200
Gondershausen
72
108
144
480
720
960
Halsenbach
75
105
135
350
550
750
Hausbay
30
48
60
300
480
600
Hungenroth
48
72
96
300
500
700
Karbach
48
72
96
500
600
700
Kratzenburg
50
80
120
500
600
800
Laudert
78
102
132
300
450
600
Leiningen
48
60
72
480
600
720
Lingerhahn
40
100
200
300
500
1000
Maisborn
42
102
204
500
750
1000
Mermuth
40
55
75
500
600
700
Morshausen
48
80
120
600
1200
1800
Mühlpfad
24
48
96
500
600
700
Ney
48
72
96
500
600
700
Niederburg
80
110
150
300
480
720
Niedert
24
36
60
500
750
1000
Norath
48
96
120
500
600
700
Oberwesel
96
132
168
480
600
720
Perscheid
75
100
125
300
450
600
Pfalzfeld
60
120
192
600
1200
1920
Sankt Goar
78
132
168
180
200
220
Schwall
45
70
95
45
70
95
Thörlingen
40
80
120
500
750
1000
Urbar
78
102
144
300
480
720
Utzenhain
48
76
108
500
750
1000
Wiebelsheim
60
90
120
300
450
600
Hinweise (Besonderheiten)
Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
anmelden, Hund, Haustier, Hundesteuer