Hundehaltung anmelden
Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.
Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,
- bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.
Hinweise für Linz am Rhein: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Hundesteuermarken
Hundesteuermarken sind ein sichtbarer Nachweis darüber, ob ein Hund angemeldet ist. Für jeden Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die im Eigentum der Verbandsgemeinde bleibt, ausgegeben. Die Hundesteuermarken bleiben für die Dauer von zwei Jahren gültig.
Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen.
Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein zurückzugeben.
In der Verbandsgemeinde besteht in allen Ortsgemeinden die Pflicht zum Mitführen einer Hundesteuermarke.
Hundesteuermarken
Hundesteuermarken sind ein sichtbarer Nachweis darüber, ob ein Hund angemeldet ist. Für jeden Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die im Eigentum der Verbandsgemeinde bleibt, ausgegeben. Die Hundesteuermarken bleiben für die Dauer von zwei Jahren gültig.
Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen.
Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein zurückzugeben.
In der Verbandsgemeinde besteht in allen Ortsgemeinden die Pflicht zum Mitführen einer Hundesteuermarke.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Linz am Rhein gehört zum Landkreis Neuwied und umfasst die Stadt Linz am Rhein und die Ortsgemeinden Dattenberg, Kasbach-Ohlenberg, Leubsdorf, Ockenfels, Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) und Vettelschoß.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 94
53542 Linz am Rhein
Kontakt
Verbandsgemeinde Linz am Rhein - Steuern & Finanzen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@vg-linz.de
Telefon Festnetz: 02644 5601-0
Kontaktperson
Herr Florian Schneider
Internet
Formulare
Anmeldung Hundesteuer
erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.
Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.
Formulare
Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Haushaltssatzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Kosten
Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Linz am Rhein: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Bitte beachten Sie die jeweilig geltende Satzung Ihrer Stadt bzw. Ortsgemeinde unter:
Politik & Verwaltung > Bekanntmachungen & Ausschreibungen > Satzungen & Ordnungen
Bitte beachten Sie die jeweilig geltende Satzung Ihrer Stadt bzw. Ortsgemeinde unter:
Politik & Verwaltung > Bekanntmachungen & Ausschreibungen > Satzungen & Ordnungen
Hinweise (Besonderheiten)
Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Haustier, anmelden, Hundesteuer, Hund