Hundehaltung anmelden
Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.
Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,
- bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.
Hinweise für Kaisersesch: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Kaisersesch
Hier erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Hundesteuerhebesätze:
- HundesteuerhebesätzeHundesteuerhebesätze_240131
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 4 - Finanzen
Beschreibung
Fachbereichsleiter: Michael Steffens
stellv. Fachbereichsleiterin: Dana Reichert
Adresse
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Kontakt
Kontaktperson
Frau Petra Gotto
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Gebäude: D
Telefon Festnetz: 02653 9996-405
Fax: 02653 9996-914
E-Mail: petra.gotto@vg.kaisersesch.de
Internet
Weitere Informationen
Finanzen, Kasse, Liegenschaften
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Sachgebiet 4.1 - Finanzen
Beschreibung
Sachgebietsleitung: Michael Steffens
Adresse
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Kontakt
Kontaktperson
Frau Cindy Korthauer-Dutschke
Postanschrift
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Gebäude: D
Fax: 02653 9996-914
Telefon Festnetz: 02653 9996-404
Internet
Weitere Informationen
- Haushalt
- Jahresabschluss
- Beteiligungen
- Finanzcontrolling
- Anlagenbuchhaltung
- Forsten
- Versicherungen
- Steuern u. Abgaben
- Jagd, Fischerei
- Zukunftsprojekte Schieferland
- Energie
erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.
Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.
Formulare
Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Haushaltssatzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Kosten
Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Kaisersesch: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Kaisersesch
Hinweise (Besonderheiten)
Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hundesteuer, Haustier, anmelden, Hund