Kampfmittel Beseitigung

    Kampfmittel melden

    Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel – Bomben, Granaten oder sonstige Munition handeln könnte, informieren Sie unverzüglich das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei.

    Beschreibung

    Kampfmittel im Sinne der Kampfmittelbeseitigung Rheinland-Pfalz sind sämtliche in den beiden Weltkriegen verwendete Munitionsarten, insbesondere Bomben, Granaten oder sonstige Munition.

    Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte, sind sie verpflichtet, dies unverzüglich beim zuständigen Ordnungsamt oder der Polizei zu melden.

    Halten Sie Abstand zu dem Fund, um sich oder andere Personen nicht zu gefährden.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie unverzüglich die Polizei oder die Ordnungsbehörde der Kommune.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Westerburg - Ordnungsamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Neumarkt 1

    56457 Westerburg

    Öffnungszeiten

    Mo - Di
    08.00 - 12.00 Uhr
    14.00 - 16.00 Uhr
    Mi
    08.00 - 12:00 Uhr
    Do
    08.00 - 12.00 Uhr
    14.00 - 18.00 Uhr
    Fr
    08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: Ordnungsamt@VG-Westerburg.de

    Telefon Festnetz: 02663 291-231

    Fax: 02663 291-222

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2019

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie unverzüglich die Polizei oder die Ordnungsbehörde.

    Kosten

    Da der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, in Rheinland-Pfalz eine hohe Priorität hat, werden die Kosten des Kampfmittelräumdienstes vom Land getragen. Für betroffene Grundstückseigentümer sind die Leistungen des Kampfmittelräumdienstes RLP kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel.

    Weitere Informationen zum Thema „Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung“ erhalten Sie im Internetangebot der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.

    Bemerkungen

    Besitzt die Anfrage zur Kampfmittelbeseitigung keinen konkreten Gefahrenhintergrund oder tatsächliche Hinweise auf Kampfmittel (historische Aufzeichnungen, verbindliche Zeugenaussagen), kann der Kampfmittelräumdienst gemäß des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes nicht tätig werden. Der entsprechende Fund ist dann auf eigene Kosten durch ein privates Unternehmen zu beseitigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch ADD Trier am 30.10.2019

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Sprengstoff, Weltkrieg, Munition, Sprenggranate, Kampfmittelbeseitigung, Entschärfung, Bomben, Granaten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020