Kampfmittel melden
Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel - Bomben, Granaten oder sonstige Munition handeln könnte, informieren Sie unverzüglich das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei.
Beschreibung
Kampfmittel im Sinne der Kampfmittelbeseitigung Rheinland-Pfalz sind sämtliche in den beiden Weltkriegen verwendete Munitionsarten, insbesondere Bomben, Granaten oder sonstige Munition.
Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte, sind sie verpflichtet, dies unverzüglich beim zuständigen Ordnungsamt oder der Polizei zu melden.
Halten Sie Abstand zu dem Fund, um sich oder andere Personen nicht zu gefährden.
Zuständigkeit
Informieren Sie unverzüglich die Polizei oder die Ordnungsbehörde der Kommune.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Öffnungszeiten
Kreishaus Bad Ems Montag-Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Insel Silberau 1
Kontakt
Fax: 02603 972-199
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Kontaktperson
Frau Laura Maas
Herr Markus Majer
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Telefon Festnetz: 02603 972-137
Fax: 02603 972-6137
E-Mail: markus.majer@rhein-lahn.rlp.de
Internet
Verbandsgemeinde Aar-Einrich - Abt. 2 - Ordnungsabteilung
Adresse
Postanschrift
Burgstraße 1
56368 Katzenelnbogen
Postanschrift
Austraße 4
65623 Hahnstätten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marcel Hertel
Postanschrift
Austraße 4
65623 Hahnstätten
Telefon Festnetz: 06486 9179-202
E-Mail: m.hertel@vg-aar-einrich.de
Frau Martina Knüppel
Postanschrift
Burgstraße 1
56368 Katzenelnbogen
Postanschrift
Austraße 4
65623 Hahnstätten
Fax: 06486 9179-199
Telefon Festnetz: 06486 9179-213
E-Mail: m.knueppel@vg-aar-einrich.de
Herr Christian Weidner
Postanschrift
Austraße 4
65623 Hahnstätten
Telefon Festnetz: 06486 9179-201
E-Mail: c.weidner@vg-aar-einrich.de
Frau Jasmin Ziltz
Postanschrift
Austraße 4
65623 Hahnstätten
Telefon Festnetz: 06486 9179-202
Fax: 06486 9179-199
E-Mail: j.ziltz@vg-aar-einrich.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Informieren Sie unverzüglich die Polizei oder die Ordnungsbehörde.
Kosten
Da der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, in Rheinland-Pfalz eine hohe Priorität hat, werden die Kosten des Kampfmittelräumdienstes vom Land getragen. Für betroffene Grundstückseigentümer sind die Leistungen des Kampfmittelräumdienstes RLP kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel.
Weitere Informationen zum Thema "Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung" erhalten Sie im Internetangebot der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.
Bemerkungen
Besitzt die Anfrage zur Kampfmittelbeseitigung keinen konkreten Gefahrenhintergrund oder tatsächliche Hinweise auf Kampfmittel (historische Aufzeichnungen, verbindliche Zeugenaussagen), kann der Kampfmittelräumdienst gemäß des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes nicht tätig werden. Der entsprechende Fund ist dann auf eigene Kosten durch ein privates Unternehmen zu beseitigen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.10.2019
Stichwörter
Entschärfung, Kampfmittelbeseitigung, Bomben, Sprengstoff, Weltkrieg, Sprenggranate, Munition, Granaten