Kampfmittel melden
Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel - Bomben, Granaten oder sonstige Munition handeln könnte, informieren Sie unverzüglich das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei.
Beschreibung
Kampfmittel im Sinne der Kampfmittelbeseitigung Rheinland-Pfalz sind sämtliche in den beiden Weltkriegen verwendete Munitionsarten, insbesondere Bomben, Granaten oder sonstige Munition.
Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte, sind sie verpflichtet, dies unverzüglich beim zuständigen Ordnungsamt oder der Polizei zu melden.
Halten Sie Abstand zu dem Fund, um sich oder andere Personen nicht zu gefährden.
Zuständigkeit
Informieren Sie unverzüglich die Polizei oder die Ordnungsbehörde der Kommune.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Vallendar - Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 13
56179 Vallendar
Postfachadresse
Postfach 11 63
56171 Vallendar
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr montags 14:00 - 16:00 Uhr mittwochs 14:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Vallendar - Fachbereich 3 Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 13
56179 Vallendar
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr montags 14:00 - 16:00 Uhr mittwochs 14:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Vallendar - Teilbereich 3.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr montags 14:00 - 16:00 Uhr mittwochs 14:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Florian Neuroth
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0261 6503-131
Fax: 0261 6503-177
E-Mail: florian.neuroth@vg-vallendar.de
Frau Christina Graser
Hausanschrift
Fax: 0261 6503-177
Telefon Festnetz: 0261 6503-166
E-Mail: christina.graser@vg-vallendar.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Informieren Sie unverzüglich die Polizei oder die Ordnungsbehörde.
Kosten
Da der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, in Rheinland-Pfalz eine hohe Priorität hat, werden die Kosten des Kampfmittelräumdienstes vom Land getragen. Für betroffene Grundstückseigentümer sind die Leistungen des Kampfmittelräumdienstes RLP kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel.
Weitere Informationen zum Thema "Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung" erhalten Sie im Internetangebot der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.
Bemerkungen
Besitzt die Anfrage zur Kampfmittelbeseitigung keinen konkreten Gefahrenhintergrund oder tatsächliche Hinweise auf Kampfmittel (historische Aufzeichnungen, verbindliche Zeugenaussagen), kann der Kampfmittelräumdienst gemäß des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes nicht tätig werden. Der entsprechende Fund ist dann auf eigene Kosten durch ein privates Unternehmen zu beseitigen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.10.2019
Stichwörter
Weltkrieg, Sprengstoff, Entschärfung, Granaten, Kampfmittelbeseitigung, Munition, Sprenggranate, Bomben